Der Neueintritt in den Kollektiv-Vertrag des Kaderverbandes

Der Neueintritt in den Kollektiv-Vertrag des Kaderverbandes

ID: 696342
(firmenpresse) - In der Schweiz haben selbständig Berufstätige die Möglichkeit, in die Kollektivversicherung des Schweizerischen Kaderverband einzutreten. Auch für Mitglieder der CONCORDIA Versicherung aus der Schweiz ist dies ohne Weiteres möglich. Diese Versicherung bietet die gleichen guten Absicherungen wie die Krankenkasse des Kaderverbandes aber ohne Rabatte. Dazu ist es aber notwendig, dass der Interessent einen Antrag stellt und dieser auch bewilligt wird. Zu jedem Monatsanfang ist ein solcher Übertritt von Versicherten der CONCORDIA in unseren Kollektiv-Vertrag möglich, bis zum Umfang der bisherigen Leistungen ist keine Beantwortung von Gesundheitsfragen notwendig. Wird jedoch eine Erhöhung der Risikodeckung gewünscht, ist eine neue Risikoprüfung notwendig. Die Kollektivversicherung ist besonders für junge Selbständige mit Familie ein großes Plus. Die günstigen Leistungen und die vielen Vorzüge sind so schnell in keiner anderen Krankenkasse zu finden. Die ganze Familie, der Lebenspartner und die Kinder können in ein und derselben Krankenversicherung berücksichtigt werden. Auf der Webseite des Kaderverband.ch ist ein Antragsformular als PDF sowie eine Offertanfrage möglich, hier zu wurde ein Link eingerichtet. Natürlich ist auch eine persönliche Beratung möglich, dazu gibt es auf der Homepage eine Telefonnummer. Die bisher genutzten Sparmodelle und Rabatte der CONCORDIA Krankenkasse können mit den Leistungen der Kollektiv-Versicherung kombiniert werden und gehen dadurch nicht verloren.

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Bereitgestellt von Benutzer: Agentur Acantara
Datum: 08.08.2012 - 15:54 Uhr
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Freigabedatum: 08.08.2012

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