WG-Checkliste: Das sollte man bei der WG-Gründung beachten

WG-Checkliste: Das sollte man bei der WG-Gründung beachten

ID: 696726
(ots) - Bald beginnt das Studiensemester an der Uni und
damit für viele die Suche nach einer neuen Bleibe. Besonders günstig
und zudem gesellig kann das Leben in einer Wohngemeinschaft sein.
Bevor man sich an eine WG-Gründung wagt, stehen aber erst einmal
folgende Fragen in Raum: Wie soll mein neues Zuhause aussehen und wer
zieht mit in die WG? Was man dabei beachten sollte, hat das
Immobilienportal Immonet in einer Checkliste zusammengestellt.

Zweck-WG oder Freundschafts-WG?

Wer auf Mitbewohner-Suche geht, sollte eine Vorstellung vom
täglichen WG-Leben haben:
- Was für eine Art von WG soll gegründet werden? Zweck-WG
oder eine mit Option auf neue Freundschaften?
- Ist ein Putzplan nötig oder ist es finanziell möglich,
eine Putzhilfe zu engagieren?
- Soll es ein regelmäßiges WG-Treffen (einmal die Woche oder
einmal im Monat) geben, an dem alle wichtigen Details
besprochen werden?

Der ideale Mitbewohner

Zusammenwohnen ist etwas sehr Intimes. Daher muss die Chemie
zwischen den Bewohnern stimmen. Generell kann man sich an folgenden
Punkten orientieren:
- Die Altersspanne sollte nicht zu groß sein.
- Wichtiger als gleiche Interessen sind ähnliche Lern- oder
Partygewohnheiten.
- In Sachen Sauberkeit ist es ratsam, wenn jeder die Karten
auf den Tisch legt und ähnliche Vorstellungen mitbringt.

Die Wohnung

Während der Wohnungsbesichtigung sollte man folgende Fragen im
Hinterkopf behalten:
- Eignet sich der Grundriss für eine WG? Sind alle Zimmer
ungefähr gleich groß?
- Ist ein Badezimmer ausreichend für die Anzahl der
Mitbewohner?
- Welche Geräte bzw. Gemeinschaftsmöbel müssen angeschafft


werden?
- Gibt es einen Dachboden oder Keller, wo doppelt vorhandene
Möbel oder Haushaltsgegenstände gelagert werden können?

Mietvertrag und Nebenkosten

Es gibt verschiede Möglichkeiten, einen Mietvertrag abzuschließen.
Bevor man sich für eine Wohnung entscheidet, gilt es, Folgendes zu
beachten:

- Sollen einer oder alle als Hauptmieter im Vertrag stehen?
- Wenn es nur einen Hauptmieter gibt, ist es empfehlenswert
im Vertrag festzuhalten, dass die anderen Mitbewohner in
der Wohnung bleiben können, falls dieser auszieht.
- Schriftlich geregelt werden sollte auch, dass alle
Mitbewohner Nebenkosten und Kaution anteilig zahlen.

Sind alle Unklarheiten beseitigt, kann die Wohnungssuche starten.
Geeigneten Wohnraum findet man bei Immonet.



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Birgit Schweikart
Leitung Corporate Communications
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Datum: 09.08.2012 - 09:09 Uhr
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