Antragsschrift beim Landesverfassungsgericht eingereicht: ?Rückendeckung für die Arbeit der Opposition?
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Antragsschrift beim Landesverfassungsgericht eingereicht: "Rückendeckung für die Arbeit der Opposition"
MAGDEBURG/UM - "Wenn die Regierung Milliardensummen für Nahverkehrsleistungen ausgibt, muss das Parlament schauen, ob alles mit rechten Dingen zugeht. Um die Arbeit der Regierung zu kontrollieren, habe ich als Landtagsabgeordneter ein in der Verfassung niedergelegtes Informationsrecht gegenüber der Landesregierung. Die Landesregierung hat jedoch wiederholt meine Anfragen nur ausweichend, nicht vollständig oder gar nicht beantwortet", erklärt der Landtagsabgeordnete von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Christoph Erdmenger. Aus diesem Grund hat er nun beim Landesverfassungsgericht Antrag auf ein Organstreitverfahren gegen die Landesregierung eingereicht.
Konkret geht es bei dem Verfahren Erdmengers gegen die Landesregierung um zwei Kleine Anfragen zu einem Milliardenvertrag im Nahverkehr, das sogenannte Elektronetz Nord. "Die Landesregierung behauptet, mit dem Nahverkehrsvertrag ein Schnäppchen gemacht zu haben. Belege dazu verweigert sie aber, indem sie die Vergleichsdaten von anderen Verträgen zum Geheimnis erklärt. Bei einem Schnäppchen müsste man dann ja sofort sehen, dass die im Wettbewerb erzielten Angebote viel teurer waren als der Vertrag zum Elektronetz Nord.
Das Vorgehen der Landesregierung schafft kein Vertrauen. Wie sollen Parlament und Öffentlichkeit ohne die entscheidenden Informationen das Handeln der Regierung kontrollieren und beurteilen können?", fragt der bündnisgrüne Politiker Erdmenger. Es gehe bei der Vergabe um Milliardenbeträge aus Steuermitteln, und da sei es die Pflicht des Parlaments, die Verträge genau zu analysieren, um die beste Lösung im Sinne der Bürgerinnen und Bürger zu erreichen. "Es geht auch darum, Korruption und Mauschelei auszuschließen" ergänzt Erdmenger.
Die Landesverfassung erlaubt der Landesregierung, in speziellen Fällen Auskünfte zu verweigern. Solch eine Ablehnung muss die Landesregierung aber vernünftig begründen. Hierbei muss sie auch beachten, dass ein Mitglied des Parlaments, also eines anderen Verfassungsorgans, fragt.
Erdmenger: "Die Mitglieder des Landtages haben ein besonderes Auskunftsrecht, weil sie die Landesregierung kontrollieren müssen." "Nur mit Informationen kann die Opposition die Arbeit der Landesregierung kontrollieren." "Vom Organstreitverfahren am Landesverfassungsgericht erhoffe ich mir Rückendeckung für meine Arbeit als Mitglied des Landtages." Christoph Erdmenger, Landtagsabgeordneter von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN "Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erwartet, dass die CDU-SPD-Landesregierung Anfragen von Abgeordneten unverzüglich, wahrheitsgemäß und vollständig beantwortet. Den permanenten Verfassungsbruch durch unvollständige und ausweichende Antworten der Landesregierung können wir als Fraktion nicht hinnehmen. Im Interesse des gesamten Parlaments und besonders der Opposition haben wir uns daher zu diesem Organstreitverfahren entschlossen. Wir stehen hinter der Klage des Kollegen Erdmenger und erwarten, dass die Richter die rechtliche Verpflichtung der Landesregierung klären. So herrschen künftig klare Maßstäbe, wie Anfragen zu beantworten sind." Sebastian Striegel, Parlamentarischer Geschäftsführer der Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Matthias Zwanzig
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Datum: 09.08.2012 - 12:15 Uhr
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