Keine Ruhe im Streit um deutsch schweizerisches Steuerabkommen bei Kauf von SteuerCD
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Das Land Nordrhein-Westfalen soll zwei weitere Steuer-CDs aus der Schweiz angekauft und damit einen richtig ?dicken Fisch? geangelt haben.
GRP Rainer(firmenpresse) - GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt www.grprainer.com führen aus: Das Steuerabkommen zwischen der Bundesrepublik und der Schweiz, das Anfang kommenden Jahres in Kraft treten soll, sollte den Streit um deutsche Steuerhinterzieher bereinigen. Durch den angeblich erneuten Kauf von zwei CDs mit zahlreichen Bankkundendaten aus der Schweiz hat das Land Nordrhein-Westfalen aktuell den Streit jedoch wieder neu entfacht.
Das Land NRW soll neben den Informationen über eine kleinere Schweizer Bank auch eine von den ?Großen? erwischt haben. Auf einer der beiden aktuellen Steuer-CDs sollen sich Angaben von UBS-Kunden befunden haben. Diese gilt als eine der größten Banken weltweit und verfügt über ein enormes Kundenkapital. Neben den Kundendaten soll auch Schulungsmaterial der UBS entdeckt worden sein, mit welchem der Bank Beihilfe zur Steuerhinterziehung nachgewiesen werden könnte.
Nachdem das Steuerabkommen im September 2011 unterzeichnet worden ist, fehlt nur noch die Zustimmung des Bundesrates, damit das Gesetz Anfang nächsten Jahres ausgefertigt werden kann. Allerdings soll zwischen den deutschen Bundesländern Uneinigkeit über das umstrittene Steuerabkommen bestehen, weshalb sich der Bundesrat bisher noch nicht auf eine Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung verständigen konnte. Das Abkommen soll bestimmen, dass die deutschen Steuerbehörden zukünftig von dem Kauf von Datenträgern mit möglichen Steuersündern absehen sollen. Bis zu dem unklaren Inkrafttreten des Steuerabkommens ist anzunehmen, dass die ermittelnden Steuerfahnder den bestehenden Verdächtigungen mit Hochdruck nachgehen werden, um diese noch ahnden zu können.
Der Bundesrepublik, insbesondere dem Land Nordrhein-Westfalen, soll nun seitens der Schweiz der Vorwurf der Hehlerei gemacht worden sein. NRW scheinen diese Vorwürfe jedoch nicht näher zu berühren. Scheinbar vertritt es den Standpunkt, dass das Gesetz noch nicht ratifiziert sei und mangels Zustimmung seinerseits auch nicht in Kraft treten werde, weshalb es sich diesbezüglich an keinerlei Verpflichtungen gebunden fühlen soll.
Zeigt sich eine Person, die Steuern hinterzogen hat, selbst an, besteht die Möglichkeit, straffrei auszugehen. Eine Selbstanzeige ist ein komplexer Prozess, weswegen dringend vor überstürztem Handeln abzuraten ist. Wer dabei Fehler macht, kann trotzdem strafrechtlich belangt werden und muss mit empfindlichen Steuernachzahlungen rechnen. In jedem Falle sollte ein erfahrener Rechtsanwalt konsultiert werden.
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Datum: 09.08.2012 - 17:45 Uhr
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