Tipps für den Alltag / Wenn einer eine Reise tut / Das Auto wird auf der Urlaubsfahrt gestohlen: Wa

Tipps für den Alltag / Wenn einer eine Reise tut / Das Auto wird auf der Urlaubsfahrt gestohlen: Was ist zu tun - wer muss informiert werden? (BILD)

ID: 697853

(ots) -
Mit dem Auto durch Andalusien: Ein Traum geht in Erfüllung. Doch
aus dem Traum wird ein Albtraum, wenn man auf dem Parkplatz steht und
vergeblich sein Auto sucht. - Was ist zu tun, wenn im Ausland das
Auto gestohlen wird? Die HUK-COBURG rät, den Diebstahl sofort bei der
Polizei anzuzeigen. Das Protokoll davon braucht die deutsche Polizei,
wenn man nach der Rückkehr den Diebstahl hier anzeigt.

Genauso wichtig: die Kaskoversicherung anrufen und den Schaden
melden. Der Griff zum Hörer allein genügt aber nicht, denn die
Schadenmeldung muss auch in schriftlicher Form - per Post, Mail oder
Fax - bei der Versicherung eingehen. Erst dann beginnt die
Monatsfrist zu laufen. Solange muss der Eigentümer warten, ob sein
gestohlenes Fahrzeug wieder auftaucht. Wird der Wagen in dieser Zeit
gefunden, erhält ihn der Eigentümer zurück. Für die Rückholung des
Fahrzeugs ist übrigens nicht die Kasko zuständig. Hier hilft ein
Schutzbrief, der als Zusatzmodul in die meisten Kfz-Verträge mit
eingeschlossen werden kann.

Nach vier Wochen geht das Auto in das Eigentum der Versicherung
über. Ob der Bestohlene den Neupreis oder den Wiederbeschaffungswert
erhält, hängt vom Fahrzeugalter und den individuell gültigen
Bedingungen des Versicherungsvertrags ab.

Heimfahrt

Wer im Urlaub plötzlich ohne Auto dasteht, hat noch ein Problem,
die Rückfahrt. Auch in diesem Fall hilft ein Schutzbrief: 600 Euro
stehen einem Geschädigten für die Heimfahrt mit einem Mietwagen zur
Verfügung. Doch Achtung! Wer in Spanien ein Auto mietet, um nach
Deutschland zu fahren, zahlt in der Regel nicht allein für die Tage
der Rückfahrt. Hat er das Auto abgegeben, muss es wieder ins
Heimatland verbracht werden. Für die Rückführung sind Kosten von
mehreren hundert Euro keine Seltenheit. - Wer sicher gehen will, dass


er bei Rückfahrt nicht draufzahlt, sollte mit seiner Versicherung
Kontakt aufnehmen und sich bei der Organisation der Rückreise beraten
lassen. Denn auch eine Rückreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln -
Bahn oder Flugzeug - ist durchaus möglich und mitversichert.

Ein Tipp noch: Gerade im Schadenfall ist es hilfreich, auf die
nötigen Informationen schnell und unkompliziert zugreifen zu können.
Deshalb empfiehlt es sich die Notrufnummer, die im Schutzbrief
angegeben wird, vor Reisebeginn zu Hause ins Handy
einzuprogrammieren.



Pressekontakt:
HUK-COBURG
Pressestelle
Bahnhofsplatz
96444 Coburg
Tel.: 09561 96-2080/81/82/83
Fax: 09561 96-3680
presse@huk-coburg.de
http://www.huk.de
Leitung: Alois Schnitzer

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  an Freund senden  Der Erfolg in der Logistik-Branche hängt am Spritverbrauch Goodyear Dunlop verlängert Reifenmanagement mit GE Equipment Services Europe
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 10.08.2012 - 12:46 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 697853
Anzahl Zeichen: 2906

Kontakt-Informationen:
Stadt:

Coburg



Kategorie:

Auto & Verkehr



Diese Pressemitteilung wurde bisher 326 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Tipps für den Alltag / Wenn einer eine Reise tut / Das Auto wird auf der Urlaubsfahrt gestohlen: Was ist zu tun - wer muss informiert werden? (BILD)"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

HUK-Coburg autodiebstahl_edit.jpg (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von HUK-Coburg autodiebstahl_edit.jpg


 

Werbung



Facebook

Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z