Alkohol am Arbeitsplatz
ID: 699137
Ein Gläschen Sekt auf den Geburtstag?
Doch wie ist die Sachlage wenn man mit den Kollegen nach Feierabend auf dem Firmenparkplatz oder dem dazugehörenden Gelände Alkohol zu sich nimmt? Die allgemeine Meinung ist, dass dies erlaubt sei aber Vorsicht, denn der Arbeitgeber hat auch auf dem Firmengelände (und hierzu gehört natürlich der Parkplatz) sogenanntes Hausrecht und damit gewisse Befugnisse was erlaubt und was nicht erlaubt ist. Auch wenn der Arbeitgeber den Alkoholkonsum duldet und dies nicht anmahnt, hat er dennoch das Recht den Arbeitnehmer hierfür abzumahnen oder sogar zu kündigen. Deshalb sollte man um auf der sicheren Seite zu sein den Arbeitgeber vorher fragen und ihn um Erlaubnis bitten. Dies kann in mündlicher Form erfolgen, wobei eine schriftliche Genehmigung selbstverständlich immer besser geeignet ist.
Dass das Erscheinen am Arbeitsplatz unter Alkoholeinfluss strikt abzulehnen ist, sollte ebenfalls klar, denn der Arbeitgeber ist für die Sicherheit am Arbeitsplatz verantwortlich und neben einer Abmahnung, ist er auch dazu befugt den Arbeitnehmer nach Hause zu schicken und ihm die nicht geleistete Zeit vom Monatslohn abzuziehen.
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Anwaltskanzlei - Fachanwälte für Arbeitsrecht, Familienrecht, Verkehrs- und Strafrecht
Kanzlei Sachse - Rechtsanwälte
Fabian Sachse
August-Bebel-Straße 29
63225 Langen
info(at)kanzlei-sachse.de
06103-2707599
http://kanzlei-sachse.de
Datum: 13.08.2012 - 19:10 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 699137
Anzahl Zeichen: 1727
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Fabian Sachse
Stadt:
Langen
Telefon: 06103/ 27 07 5 99
Kategorie:
Politik & Gesellschaft
Meldungsart:
Anmerkungen:
Diese Pressemitteilung wurde bisher 321 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Alkohol am Arbeitsplatz"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Kanzleis Sachse Frankfurt (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
Weitere Mitteilungen von Kanzleis Sachse Frankfurt
Westdeutsche Zeitung: NRW hilft armen Kommunen - Mit Risiken und Nebenwirkungen Ein Kommentar von Frank Uferkamp ...
Das Klima zwischen den Kommunen in NRW und der Landesregierung ist so gut wie seit vielen Jahren nicht. Auch CDU-Oberbürgermeister loben den rot-grünen Stärkungspakt als Befreiungsschlag im Kampf gegen die drohende Pleite, man lobt die Gespräche auf Augenhöhe und den fairen Austausch mitein
Märkische Oderzeitung: Märkische Oderzeitung (Frankfurt/Oder) zum angestrebten NPD-Verbot ...
Was will die Politik mit einem Verbot erreichen? Gewalt ausgeübt, bis hin zum politischen Mord, wird in vielerlei Namen. Wer deshalb wegen ideologischer Nähe immer gleich ans Verbieten denkt, käme aus dem Verbieten so schnell nicht mehr heraus - ohne dabei irgendein Problem zu lösen. Auch is
BGH entscheidetüber Pflichtteilsanspruch entfernter Abkömmlinge ...
Der Pflichtteilsanspruch eines entfernten Abkömmlings soll auch bei Pflichtteilsverzicht des näheren Abkömmlings nicht ausgeschlossen sein, wenn beide Abkömmlinge demselben Stamm angehören. GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, Münc
Aktuelle BGH Entscheidung zugunsten von Lebensversicherungskunden ...
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit seinem Urteil vom 25. Juli 2012 (Az: IV ZR 201/10) einige bis dato gängige Vertragsklauseln von Lebens- und Rentenversicherungsverträgen für unwirksam erklärt und dadurch die Rechte von Verbrauchern bei der vorzeitigen Kündigung der Verträge gestärkt. GRP




