Anrechnung von Kinderzuschlägen und Berufsausbildungsentgelten durch die Deutsche Rentenversicherung Bund ist erfolgt
ID: 700265
Berücksichtigung von Kinderzuschlägen bei Hinterbliebenenrenten sowie
von Entgelten für die Berufsausbildung durch die Deutsche
Rentenversicherung Bund berichtet. Hintergrund ist der
Tätigkeitsbericht 2011 des Bundesversicherungsamtes. Beide
Sachverhalte hatte das Bundesversicherungsamt bereits in seinem
Tätigkeitsbericht 2010 angesprochen. Die Deutsche Rentenversicherung
Bund hat 2011 10,5 Millionen Renten gezahlt.
Anrechnung von Kinderzuschlägen bei Hinterbliebenenrenten
Die Deutsche Rentenversicherung Bund hat sämtliche Fälle, in denen
ein Kinderzuschlag bei Hinterbliebenenrenten möglicherweise nicht
berücksichtigt worden war, von sich aus aufgegriffen. Insgesamt
wurden alle in Frage kommenden 26.000 Fälle geprüft. Dabei kam es in
rund 8.000 Fällen zu einer Neuberechnung der Rente. In allen Fällen
ist die Rentennachzahlung erfolgt.
Berücksichtigung von Berufsausbildungsentgelten
Die Deutsche Rentenversicherung Bund hat alle möglicherweise
betroffenen Renten daraufhin überprüft, ob Entgelte für die
Berufsausbildung korrekt angerechnet worden sind. Rund 215.000 Fälle
wurden geprüft. In rund 148.000 Fällen ergab sich dadurch eine höhere
Rente. Die Rentennachzahlung ist in allen Fällen erfolgt.
In rund 4000 Fällen sank die Rente dagegen durch die Korrektur
geringfügig. Dass die Korrektur nicht bei allen Betroffenen günstiger
ausfiel, beruht darauf, dass es bei der Rentenberechnung
Wechselwirkungen zwischen verschiedenen Faktoren gibt. Ändert sich
ein Faktor, so kann sich dies je nach Fallgestaltung steigernd oder
mindernd auf die Rentenhöhe auswirken.
Die Deutsche Rentenversicherung Bund hat die erforderlichen
Maßnahmen ergriffen, um zu vermeiden, dass sich bei den beschriebenen
Fallkonstellationen vergleichbare Fälle künftig wiederholen.
Pressekontakt:
Dr. Dirk von der Heide
Tel.: 030 865-89178
Fax: 030 865-27379
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Datum: 15.08.2012 - 09:23 Uhr
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Politik & Gesellschaft
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