Zertifikate-Anleger gegen Deutsche Bank erfolgreich
Anleger setzt sich erstmals gegen Sonderstatus-Regelung (sog. Mistrade- Regeln) der Banken durch.
Das Landgericht Frankfurt sah dies mit Urteil vom 23.12.2008 (Az. 2-19 O 147/08- nicht rechtskräftig) als rechtswidrig an und verurteilte die Deutsche Bank zur erneuten Einbuchung der Zertifikate zum ursprünglich vereinbarten Preis von € 19,32, statt der beanspruchten € 110,23.
Die sog. Mistrade-Regeln werden von Banken untereinander vereinbart, um Fehler im Handelssystem auch nach Durchführung des Geschäftes mit dem Endkunden (Anleger) stornieren zu können. Dabei kann das Wertpapiergeschäft von der Emittentin der Wertpapiere gegenüber der Depotbank des Anlegers auch wegen eines nur fehlerhaften Preises storniert werden. Der Kunde, den die Stornierung letztlich alleine betrifft, hat keinerlei Einfluss auf diese Vereinbarungen.
Diese einmalige Sonderregelung im deutschen Rechtssystem, die den Banken die nachträgliche Aufhebung eines bereits vollständig durchgeführten Wertpapierkaufes erlaubt, kennt das deutsche Zivilrecht gewöhnlich nicht. Die Anfechtung eines Rechtsgeschäftes, alleine wegen eines fehlerhaften Preises wird von der Rechtssprechung grundsätzlich als unbeachtlicher Kalkulationsirrtum abgelehnt. "Pacta sunt servanda"- sobald ein Vertrag geschlossen ist, kann sich der „Normalbürger“ nicht mehr ohne weiteres von seinen vertraglichen Verpflichtungen lösen. Nicht so bei Geschäften zwischen Banken, dort gelten die sog. Mistrade-Regeln auch für einen erheblichen Zeitraum nach Abschluss des Geschäftes, was jedoch wohl nur mit einem (fragwürdigen) Sonderstatus der deutschen Kreditinstitute gerechtfertigt wird.
Dieser Sonderstatus der Banken ist jedoch nach dem Urteil des LG Frankfurt offensichtlich in Gefahr. „Das Urteil stellt nach unserer Kenntnis das erste erfolgreiche Verfahren überhaupt dar, in dem ein Anleger gegen ein Kreditinstitut trotz bestehender Mistrade-Regeln seine Ansprüche erfolgreich durchsetzen konnte. Es ist jedoch zu erwarten, dass die Deutsche Bank Berufung einlegen wird,“ so Rechtsanwalt Bögelein, der den Anleger erfolgreich vertreten hatte.
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Datum: 19.01.2009 - 10:28 Uhr
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Freigabedatum: 19.01.2009
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