Dealversicherung® ist als Marke eingetragen
Versicherungskunden können Provision zurück erhalten
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Am 14.08.1923 hat das Reichsaufsichtsamt für Privatversicherung per Anordnung ein Provisionsabgabeverbot für Versicherungsvermittler, die eine Lebensversicherung vermitteln, erlassen. Diese Anordnung wurde am 05.06.1934 auf den Bereich der Krankenversicherung ausgeweitet.
Erst 77 Jahre später wurde diese gesetzliche Anordnung durch das Verwaltungsgericht Frankfurt a. Main gekippt. Ein Versicherungsvermittler, der in das Vermittlerregister eingetragen ist, darf seine Provision nun auch seinen Kunden geben. Dealversicherung hat daraus ein Geschäftsmodell geformt.
Dealversicherung
Stefan Schabirosky
Ulzburger Str. 171
22850 Norderstedt
s.schabirosky(at)dealversicherung.de
040 5132 4224
www.dealversicherung.de
Datum: 16.08.2012 - 13:30 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 701354
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Ansprechpartner: Stefan Schabirosky
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Norderstedt
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Medien und Unterhaltung
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