Schiffsfondsanlegern stehen möglicherweise schwere Zeiten bevor
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Schiffsfondsanlegern stehen möglicherweise schwere Zeiten bevor
GRP Rainer(firmenpresse) - Die Börsen-Analysten sehen mehrere Gründe für die weiter andauernde Krise der Schiffsfonds. Schon seit mehreren Monaten sinken die Charterraten, also die Tagesmieten für die Schiffe, stetig nach unten. Auf dem Containerfrachter- und Tankschiffmarkt sollen bedeutsame Überkapazitäten herrschen. Im Gegenzug sei das Frachtaufkommen durch die Krise übermäßig gestiegen. Dies seien die wichtigsten Faktoren für die momentane Insolvenzwelle, die sehr wohl andauern kann, denn es ist zurzeit keine Erholung des Marktes in Sicht. Einige der 250.000 deutschen Anleger müssen mit Ausschüttungsstopps, Nachzahlungen oder sogar mit Totalverlusten rechnen.
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Die Insolvenz eines Schifffonds bedeutet meistens den Totalverlust für den Anleger, denn ein Notverkauf eines Schiffes könne kaum die durch die letzten schwierigen Jahre angehäuften Darlehensverbindlichkeiten des Fonds ausgleichen. Oft bleibe als einzige Möglichkeit eine Sanierung, die aber von dem Wille und der finanziellen Möglichkeiten der Anleger abhänge. Allerdings wird es immer schwieriger das Vertrauen der Anleger zu gewinnen, wenn gehäuft von gescheiterten Sanierung informiert werde, wie zum Beispiel bzgl. des Schiffsfonds Lloyd Fonds LF 16 MS Rosenheim. Trotz der Sanierung im Jahr 2010 und 2.1 Mio. Euro, die von den Anlegern aufgebracht wurden, habe der Fonds nicht mehr gerettet werden können und musste dieses Jahr Insolvenz anmelden.
In den Zeiten der Unsicherheit und Angst um das investierte Geld, das oft als eine Altersvorsorge dienen sollte, ist es erforderlich, einen kompetenten Rat einzuholen. Vielen Anlegern ist gar nicht bewusst, dass sie mit ihrer Anlage Kommanditisten einer Kommanditgesellschaft geworden sind und dass sie im Falle einer Insolvenz ihre komplette Anlage verlieren können. Denn dies entspräche der gesetzlich geregelten Haftung eines Kommanditisten. Was die Anleger teilweise auch nicht wissen: Ihre Ausschüttungen stammen oft aus den liquiden Mitteln und nicht aus den Gewinnen. Die Folge bei einer Insolvenz ist ganz einfach und gleichzeitig erschreckend: Der Insolvenzverwalter hat das Recht die Ausschüttungen, die nicht durch Gewinne gedeckt waren, zurückzuverlangen.
Fondsanleger stehen jedoch im Falle einer Sanierung oder gar Insolvenz ihres gezeichneten Fonds unter Umständen nicht schutzlos da. Viele Anleger haben einen geschlossenen Fonds aufgrund einer vorangegangenen Anlageberatung gezeichnet. Sollte der Berater seine Aufklärungspflichten verletzt haben und den Anleger insofern falsch beraten haben, besteht die Möglichkeit dem Berater gegenüber Schadenersatzansprüche geltend zu machen. Den betroffenen Fondsanlegern ist es anzuraten, ihre Kapitalanlage anwaltlich überprüfen zu lassen und so die rechtlichen Möglichkeiten in Erfahrung zu bringen. Gegebenenfalls empfiehlt es sich, schnellstmöglich Forderungen gegenüber dem Insolvenzverwalter anzumelden.
Neben der Überprüfung des Anlegervertrages wird ein im Kapitalmarktrecht tätiger Anwalt von GRP Rainer umfangreich und einzelfallbezogen prüfen, ob und gegen wen Ihnen Ansprüche zustehen. Insbesondere wird geprüft, ob Sie über die Risiken einer solchen Beteiligung umfassend aufgeklärt worden sind.
Sollten Sie als Betroffener sogar ein Kredit aufgenommen haben, um ihre Beteiligung zu finanzieren, und dadurch einen Schaden erlitten haben, sollten Sie Ihre möglichen Ansprüche umfassend von einem Rechtsanwalt prüfen lassen. Mit Hinblick auf die kurzen Verjährungsfristen sollten Sie unverzüglich handeln.
Die Anwälte unserer Kanzlei haben bereits eine Vielzahl fondsgeschädigter Anleger betreut und sind mit dem Kapitalmarktrecht vertraut. Deshalb können wir eine umfassende und kompetente Betreuung gewährleisten. Wir treten für Sie mit der Gegenseite in Kontakt, überprüfen etwaige Ansprüche und unterstützen Sie bei deren Durchsetzung - sei es außergerichtlich oder vor Gericht.
Zögern Sie deshalb nicht und vereinbaren Sie einen Beratungstermin mit unserer Kanzlei an einem unserer Standorte in Köln, Bonn, Berlin, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München oder Stuttgart.
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Datum: 17.08.2012 - 09:11 Uhr
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