Grundlegende Entscheidung für die Sicherheit der Bürger
ID: 702055
Grundlegende Entscheidung für die Sicherheit der Bürger
Plenarentscheidung des Bundesverfassungsgerichts
In einem am heutigen Freitag veröffentlichten Beschluss hat das Plenum des Bundesverfassungsgerichts entschieden, dass die Bundeswehr auch bei Einsätzen im Inland in Ausnahmefällen militärische Mittel zur Abwehr von Gefahren einsetzen darf. Dazu erklärt der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Hans-Peter Uhl:
"Die grundlegende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist für die Sicherheit unserer Bürger vor terroristischen Angriffen von herausragender Bedeutung. Dass bei einer Abwehr von Gefahren im Inland durch die Bundeswehr mit militärischen Mitteln engste Voraussetzungen zu beachten sind, ist eine rechtsstaatliche Notwendigkeit.
Der Beschluss bestätigt die bisherige Auffassung der Union, dass es terroristische Anschläge geben kann, bei deren Abwehr die Polizei alleine überfordert und es deshalb unverantwortlich wäre, auf die Bundeswehr nicht zurückzugreifen. Wer dagegen die Augen vor der Gefahr vor solchen Terroranschlägen verschließt oder einen Einsatz der Bundeswehr aus überholten ideologischen Gründen verweigert, handelt gegen die Sicherheit der Bürger. Das von einigen gebetsmühlenartig vorgetragene vermeintliche Tabu "kein Bundeswehreinsatz im Innern" ist damit widerlegt."
Weiterführende Links:
Plenarentscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Einsatz der
(http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg12-063.html)
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Datum: 17.08.2012 - 12:49 Uhr
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