Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Einsatz der Bundeswehr im Inneren erklärt Claudia Roth, Bundesvorsitzende von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
ID: 702183
Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Einsatz der Bundeswehr im Inneren erklärt Claudia Roth, Bundesvorsitzende von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
im Inneren sorgt nur teilweise für Klarheit in Bezug auf die Debatten
der vergangenen Jahre. Angesichts des Passus, dass die Definition von
,Ausnahmesituationen katastrophischen Ausmaßes? der Politik und den
politischen Akteuren überlassen wird, bedeutet das Urteil keine
Rechtssicherheit in schwierigen Entscheidungssituationen.
Völlig unglaubwürdig ist aber der Versuch der Landesregierungen von
Hessen und Bayern, das Urteil als ihren eigenen Erfolg zu feiern. Denn
das Urteil ist eine klare Klatsche für den politischen Kurs der Union,
die seit Jahren nicht von der absurden Debatte zur Grundgesetzänderung
lassen will, um Bundeswehreinsätze auch im Inneren zu ermöglichen.
Die Möglichkeiten für den Einsatz der Bundeswehr im Rahmen der Rechts-,
Amts- und Katastrophenhilfe sind bereits im Grundgesetz vorgesehen. Eine
weitere Abfuhr erteilt das Gericht der Union, indem es den Wunsch,
Kampfflugzeuge zum Abschuss von entführten Passagiermaschinen
einzusetzen, weiterhin für unzulässig erklärt. Da das Urteil bewaffnete
Kampfeinsätze der Bundeswehr gegen Terrorangriffe im deutschen Luftraum
jetzt in engen Grenzen zulässt, wird es die Aufgabe der Politik sein,
diese Grenzen im Lichte der Verfassung klar zu definieren."
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Datum: 17.08.2012 - 15:16 Uhr
Sprache: Deutsch
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