Berliner Zeitung: Kommentar zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtesüber Bundeswehreinsätze im Inneren
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der Verfassung, es stellt sich nicht nur gegen den Willen des
historischen Verfassungsgebers, es überschreitet auch dramatisch
seine Kompetenzen. Denn sein Beschluss ist keine Interpretation des
Grundgesetzes - wozu das Gericht berufen ist -, sondern eine
gravierende Änderung des Grundgesetzes - wozu nicht das Gericht,
sondern nur der Bundestag berufen ist.
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Berliner Zeitung
Bettina Urbanski
Telefon: +49 (0)30 23 27-9
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Datum: 17.08.2012 - 19:29 Uhr
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