Sonderregeln im Straßenverkehr für Briefkastenleerungen
ID: 703077
Das Bundesverkehrsministerium bekennt sich zum Postwettbewerb
?Lobenswert?, sagt Rudolf Pfeiffer, Vorsitzender des BdKEP, ?endlich eine Verordnung, die gesetzeskonform ist, auch wenn die Paketdienste noch nicht berücksichtigt worden sind, die ebenfalls zur Daseinsvorsorge beitragen.?
Voraussetzung ist, ein Postdienst mit hoheitlicher Befugnis zu sein, sprich: im Besitz einer Lizenz zu sein. Die Lizenz muss sichtbar im Fahrzeug ausgelegt werden. Auch von Lizenznehmern beauftragte Unternehmen können die Aufgabe der Briefkastenleerung mit denselben Verkehrsrechten wahrnehmen.
Am 5. September berät der Verkehrsausschuss des Bundesrates über die Neufassung der Straßenverkehrsordnung. Nach Einschätzung des BdKEP gibt es nach dieser langen und gründlichen Vorbereitung durch das Bundesverkehrsministerium keinen Anhaltspunkt dafür, dass der Passus in der Straßenverkehrsordnung gekippt werden könnte.
Der BdKEP vertritt seit 1990 die gewerbepolitischen Interessen der Unternehmer und Unternehmen der Kurier-, Express-, Paket- und Briefdienste - einschließlich der Postagenturen - und ist Ansprechpartner für Politik, Ministerien, Behörden, Presse und Brancheninteressierte. Die Branche erwirtschaftet derzeit einen Umsatz von über 27 Mrd. EUR mit über 400.000 Beschäftigten.
Der BdKEP vertritt seit 1990 die gewerbepolitischen Interessen der Unternehmer und Unternehmen der Kurier-, Express-, Paket- und Briefdienste - einschließlich der Postagenturen - und ist Ansprechpartner für Politik, Ministerien, Behörden, Presse und Brancheninteressierte. Die Branche erwirtschaftet derzeit einen Umsatz von über 27 Mrd. EUR mit über 400.000 Beschäftigten.
Datum: 20.08.2012 - 12:24 Uhr
Sprache: Deutsch
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Stadt:
Berlin
Kategorie:
Transport - Logistik
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