9 wichtige Fakten, um Bauvorhaben professionell abzusichern
Woran Verantwortliche oft erst in letzter Sekunde denken: Große Bauvorhaben ziehen eine Reihe notwendiger Organisationsschritte mit sich. Dabei legen Investoren die Planung und Abwicklung der Maßnahmen meist von A bis Z in die Hände entsprechender Fachleute. Was jedoch oft vergessen wird, ist der rechtzeitige Abschluss eines notwendigen Versicherungspakets.
Fakt 1: Baubeschreibung
Je detaillierter die Baubeschreibung und der dazugehörige Bauzeitenplan formuliert sind, desto grö-ßer ist die Wahrscheinlichkeit einer exakten Risikoerfassung und -bewertung für den Versicherer, welche selbstverständlich Auswirkungen auf die Prämienkalkulation hat.
Fakt 2: Bodengutachten
Bei größeren Bauvorhaben ist ein Bodengutachten Standard. Der Versicherer benötigt dieses Gutachten für seine individuelle Risikobeurteilung.
Fakt 3: Feststellungsgutachten
Insbesondere bei Bauvorhaben im Bestand oder bei schwierigen Tiefbaumaßnahmen ist eine Begut-achtung der vorhandenen Bauwerke zum Zwecke der Beweissicherung durchzuführen.
Fakt 4: Bauwerksgründung
Prüfen Sie, welche Gründungsmaßnahmen für das Bauwerk vorgesehen sind.
Fakt 5: Besondere Gefahren
Liegt die Baustelle im Gewässerbereich oder wird sie durch Grundwasser oder durch Gewässer be-einflusst? Auch die Frage nach einer notwendigen Grundwasserabsenkung oder Wasserhaltung ist von Bedeutung. Müssen Teile des vorhandenen Baugrundes mitversichert werden?
Fakt 6: Baugrube und Hilfsbauten
Ist eine besondere Umschließung der Baugrube erforderlich oder sind aufwendige Hilfsbauten wie zum Beispiel Gerüste oder Schalungen vorgesehen?
Fakt 7: Nachbarbebauung
Sind durch das Bauvorhaben Schäden an der Nachbarbebauung möglich, zum Beispiel weil die Bau-grube tiefer liegt als die Kellersohle der Nachbarhäuser?
Fakt 8: Haftung
Welche Haftungsregeln werden im Werkvertrag vereinbart? Gilt VOB oder BGB-Haftung?
Fakt 9: Unternehmer- und Bauherrenhaftpflicht
Alle mit der Ausführung beauftragten Unternehmen sollten über eine ausreichende Betriebshaftpflichtversicherung einschließlich Bearbeitungsschadendeckung verfügen. Eine Bauherrenhaftpflichtversicherung ist zur Absicherung der besonderen Risiken des Bauherrn vor Schadenersatzansprüchen wegen der besonderen Baurisiken unerlässlich.
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Datum: 21.08.2012 - 09:22 Uhr
Sprache: Deutsch
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Kategorie:
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Meldungsart: Unternehmensinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 21.08.2012
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