Zurück in die gesetzliche Krankenkasse: Tipps für den Wechsel

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Zurück in die gesetzliche Krankenkasse: Tipps für den Wechsel



(pressrelations) - Mehr Leistung kostet auch in der Krankenversicherung mehr Geld. Private Krankenversicherungen können für Kunden auf Dauer und vor allem in der Rentenzeit deutlich teurer werden. Bei einer Onlineumfrage der Stiftung Warentest gab jeder zweite von über 2.300 Teilnehmern an, dass ihm die Beiträge seiner privaten Krankenversicherung schon jetzt zu hoch sind, rund zwei Drittel befürchten, sie künftig nicht mehr zahlen zu können. Doch die Rückkehr zur gesetzlichen Kasse ist nur unter bestimmten Bedingungen möglich. Die September-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest gibt dafür hilfreiche Tipps.

Für Arbeitnehmer bis zur Altersgrenze von 55 Jahren ist die Rückkehr am einfachsten. Sie dürfen für ein Jahr nicht mehr als die gesetzliche Versicherungspflichtgrenze von derzeit 4.237,50 Euro im Monat verdienen. Ihr Einkommen können sie zum Beispiel dadurch senken, dass sie für ein Jahr ihre Arbeitszeit reduzieren oder ein Wertguthaben für ein Sabbatjahr aufbauen. Sie arbeiten also quasi vor, erhalten aber nur einen Teil des Lohns. Selbstständige haben es schwerer. Sie müssen ihre hauptberufliche Selbstständigkeit für mindestens zwölf Monate aufgeben und sich eine versicherungspflichtige Anstellung suchen, um in die gesetzliche Kasse wechseln zu können. Doch auch für Selbstständige gibt Finanztest Tipps.

Für Arbeitnehmer und Selbstständige gilt die Altersgrenze von 55 Jahren. Danach ist ein Wechsel nur noch in wenigen Ausnahmefällen möglich. Aber auch der Wechsel in einen günstigeren Tarif des privaten Versicherers kann erhebliche Beiträge einsparen.

Für Beamte und ihre Familien sind die Beitragsanstiege in der privaten Krankenversicherung weniger belastend, denn der Dienstherr übernimmt bei ihnen einen großen Teil mit der Beihilfe.

Der ausführliche Artikel Zurück in die gesetzliche Krankenkasse ist in der September-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest und online unter www.test.de/thema/gesetzliche-krankenkassen veröffentlicht.




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Datum: 21.08.2012 - 10:05 Uhr
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