Berliner Steuerberatungskanzlei zum geplanten "Rettungsschirm" Vermögenssteuer
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Bisher ist ein Steuersatz in Höhe von einem Prozent auf das Vermögen natürlicher Personen und von Kapitalgesellschaften im Gespräch. Alles in allem bringt das dem Staat Steuermehreinnahmen in Höhe von geschätzt 11 bis 12 Millionen Euro.
Jeder der Vermögen hat muss nun überprüfen, ob er die geplanten Freigrenzen und Freibeträge überschreitet. Für natürliche Personen werden Freibeträge in Höhe von zwei Millionen Euro - bei Ehepaaren vier Millionen - diskutiert, bei Kapitalgesellschaften eine Freigrenze von nur 200.000 Euro. Je weiter nach oben diese Grenzen überschritten werden, desto mehr werden die Freibeträge reduziert, um die großen Vermögen stärker zu belasten als die "kleinen".Nach bisherigen Erhebungen der Arbeitsgruppe sollen damit von dieser Steuer circa 150.000 natürliche Personen und etwa 165.000 Kapitalgesellschaften betroffen sein. Bei natürlichen Personen, die an Kapitalgesellschaften beteiligt sind, ist vorgesehen die Vermögensteuer wohl zu je 50 Prozent auf die Gesellschaft und die Gesellschafter aufzuteilen.(statt Halbeinkünfteverfahren wäre das dann ein "Halbvermögensverfahren").
Das Vermögen soll - anders als bei der vorigen Vermögensbesteuerung - zu Verkehrswerten zu erfassen sein, um verfassungsrechtlichen Bedenken Stand zu halten. Aller Voraussicht nach werden die für erbschaftsteuerliche Zwecke eingeführten Bewertungsvorschriften für Anteile an Kapitalgesellschaften, Betriebsvermögen, land- und forstwirtschaftliches Vermögen und Immobilienvermögen zugrunde gelegt.
Die auf Jahresbasis erfolgende Bewertung wird - sowohl auf Ebene des Steuerbürgers und damit der Steuerberater als auch bei den Finanzämtern - einen bisher nicht kalkulierten bürokratischen Aufwand verursachen. Man denke nur an die Bewertung von verschachtelten Unternehmensgruppen, Kunstgegenständen und Sammlungen.
Die Wiedereinführung der Vermögensteuer bedarf der mehrheitlichen Zustimmung - sowohl im Bundestag als auch im Bundesrat. Allerdings wird die Vermögensteuer im anstehenden Wahlkampf zur Bundestagswahl im Herbst 2013 wohl eine große Rolle spielen. Ändern sich die Mehrheitsverhältnisse in den Gesetzgebungsorganen zugunsten der jetzigen Oppositionsparteien, so kann man von der Rückkehr der Vermögensteuer ab 2014 oder gar 2013 ausgehen.
Wie viel netto von der Vermögensteuer übrig bleibt nach Abzug der Verwaltungskosten bleibt abzuwarten. Wieder mal ein guter Ansatz aber wie ( fast ) immer im deutschen Steuerrecht zu kompliziert und mit Potential für den Streit mit dem Finanzamt.
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Datum: 21.08.2012 - 11:30 Uhr
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