Mit dem Rad zur Schule: Je kleiner die Schüler, desto größer das Risiko / R+V-Infocenter: Grundschüler oft nicht reif genug für den Straßenverkehr
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Berufsverkehr drängelt sich durch die Straßen. Dazwischen radeln
Schüler mit vollgepacktem Ranzen - ein mitunter gefährliches
Unterfangen. Denn rund die Hälfte der Verkehrsunfälle bei Schülern
passiert mit dem Fahrrad. "Eltern sollten ihre Kinder deshalb
frühestens dann alleine zur Schule radeln lassen, wenn sie in der
vierten Klasse die Fahrradprüfung bestanden haben. Vorher ist es
sicherer, wenn die Kleinen zu Fuß gehen", sagt Thomas Paufler,
Unfallexperte beim Infocenter der R+V Versicherung.
Grundsätzlich ist Fahrradfahren für Kinder positiv: Die Bewegung
draußen tut ihnen gut, Orientierung, Gleichgewichtssinn und
Selbstständigkeit werden geschult. Verkehrspädagogen warnen jedoch
davor, Schulanfänger alleine mit dem Rad zum Unterricht zu schicken.
Der Grund: Erst ab einem Alter von etwa acht Jahren können sich
Kinder länger konzentrieren und lassen sich nicht mehr so schnell
ablenken - eine für das Radfahren unverzichtbare Fähigkeit. In dieser
Zeit schärfen sich nach und nach auch Gefahrenbewusstsein und
Reaktionsfähigkeit. "Erst jetzt beginnen Kinder, Entfernungen und
Geschwindigkeiten richtig einzuschätzen oder beim Fahren auch mal in
eine andere Richtung als nach vorne zu schauen", so R+V-Experte
Paufler. Eltern rät er, die Kleinen frühzeitig an das Rad
heranzuführen und Schritt für Schritt als Fortbewegungsmittel
einzusetzen. "Weite Entfernungen allein mit dem Rad können Kinder
erst bewältigen, wenn sie sich über ein paar Jahre hinweg an den
Straßenverkehr gewöhnt haben."
Weitere Tipps des R+V-Infocenters:
- Eltern sollten das Fahrradfahren früh mit ihren Kindern üben und
oft gemeinsam fahren. Aber: Die Situation in Begleitung ist für
die Kinder völlig anders als alleine im Straßenverkehr.
- Fahrradhelm und reflektierende Kleidung sind ein Sicherheitsmuss
- auch bei kurzen Fahrten.
- Regelmäßige Kontrollen von Bremsen, Klingel und Licht sind
wichtig.
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Pressekontakt:
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06172/9022-131
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Datum: 21.08.2012 - 13:15 Uhr
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