Für Frischvermählte zählen neue Befreiungsfristen
- regelmäßiges außerlandwirtschaftliches Erwerbseinkommen oder Erwerbsersatzeinkommen (Renten, Verletztengeld, Krankengeld) von mehr als 4.800 Euro jährlich;
- wegen Erziehung eines Kindes oder der Pflege eines Pflegebedürftigen in der gesetzlichen Rentenversicherung bestehende Versicherungspflicht.
Eine Befreiung von der Versicherung sollte gut überlegt werden und nur nach einer sorgfältigen Analyse anderer bestehender Versorgungsansprüche gestellt werden.
Autor: Josef Biersack, Landwirtschaftliche Sozialversicherung (LSV) Niederbayern/Oberpfalz und Schwaben, biersackj@landshut.lsv.de
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Die ECOVIS Akademie ist zudem Garant für eine fundierte Ausbildung sowie eine kontinuierliche und aktuelle Weiterbildung. Damit ist umfassend gesichert, dass die Mandanten vor Ort persönlich gut beraten werden.
Josef Biersack, Landwirtschaftliche Sozialversicherung (LSV) Niederbayern/Oberpfalz und Schwaben, biersackj(at)landshut.lsv.de
Ulf Hausmann
ECOVIS Europe AG
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ulf.hausmann(at)ecovis.com
Datum: 24.08.2012 - 09:57 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 706398
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Ansprechpartner: Ulf Hausmann
Stadt:
Berlin
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Kategorie:
Land- und Forstwirtschaft
Meldungsart: Finanzinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 24.08.2012
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