Für Frischvermählte zählen neue Befreiungsfristen
- regelmäßiges außerlandwirtschaftliches Erwerbseinkommen oder Erwerbsersatzeinkommen (Renten, Verletztengeld, Krankengeld) von mehr als 4.800 Euro jährlich;
- wegen Erziehung eines Kindes oder der Pflege eines Pflegebedürftigen in der gesetzlichen Rentenversicherung bestehende Versicherungspflicht.
Eine Befreiung von der Versicherung sollte gut überlegt werden und nur nach einer sorgfältigen Analyse anderer bestehender Versorgungsansprüche gestellt werden.
Autor: Josef Biersack, Landwirtschaftliche Sozialversicherung (LSV) Niederbayern/Oberpfalz und Schwaben, biersackj@landshut.lsv.de
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Ecovis ist ein Beratungsunternehmen für den Mittelstand und zählt in Deutschland zu den Top 10 der Branche. In den mehr als 130 Büros in Deutschland sowie den über 60 internationalen Partnerkanzleien arbeiten etwa 3.800 Mitarbeiter. Ecovis betreut und berät Familienunternehmen und inhabergeführte Betriebe ebenso wie Freiberufler und Privatpersonen. Um das wirtschaftliche Handeln seiner Mandanten, darunter 20.000 gewerbliche Kunden, zu sichern, bündelt Ecovis die nationale und internationale Fach- und Branchenexpertise aller Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und Unternehmensberater. Jede Ecovis-Kanzlei kann auf diesen Wissenspool zurückgreifen.
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Datum: 24.08.2012 - 09:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 706416
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Kategorie:
Vermischtes
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"Für Frischvermählte zählen neue Befreiungsfristen"
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