Lehman-Zertifikate - nicht jede Schadenersatzklage ist aussichtslos
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KWAG Rechtsanwälte: Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamburg zeigt, dass die Prüfung jedes Einzelfallsüber die Erfolgschancen entscheidet
"Wegen der jüngsten für die Kläger negativen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs haben viele Investoren ihre Verluste mit Lehman-Zertifikaten bereits zähneknirschend abgeschrieben. Doch dies könnte ein Fehler sein, wie das Urteil des OLG Hamburg zeigt", sagt Jan-Henning Ahrens, Fachanwalt für Anlage- und Kapitalmarktrecht sowie Partner der KWAG Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht in Bremen. Zugleich dämpft Ahrens zu großen Optimismus und übertriebene Erwartungen.
Denn der Einzelfall entscheide, wie vom BGH wiederholt bestätigt, über die gerichtliche Durchsetzbarkeit von Schadenersatzansprüchen. Weil die schriftliche Urteilsbegründung des OLG Hamburg noch nicht vorliegt, könne derzeit die Relevanz der Entscheidung für den gesamten Lehman-Zertifikate-Komplex beurteilt werden. KWAG-Partner Ahrens rät jedem Lehman-Geschädigten eindringlich, "eine solche Einzelfallprüfung von einem versierten Fachanwalt vornehmen zu lassen. Erst dann ist klar, ob eine Schadenersatzklage Erfolg versprechend ist oder nicht."
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Datum: 24.08.2012 - 12:55 Uhr
Sprache: Deutsch
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Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Jan-Henning Ahrens
Stadt:
Bremen
Telefon: 0421 5209 480
Kategorie:
Finanzwesen
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