Versicherungsrecht: Klauseln in Lebensversicherungsverträgen teilweise unwirksam (BGH)

Versicherungsrecht: Klauseln in Lebensversicherungsverträgen teilweise unwirksam (BGH)

ID: 707169

Der BGH hat entschieden, dass eine Vertragsklausel unwirksam ist, nach der Abschlusskosten bereits mit den ersten Beiträgen verrechnet werden.



(firmenpresse) - Ferner seien Klauseln unwirksam, die nicht hinreichend deutlich zwischen einer vorzeitigen Vertragsbeendigung nach dem Rückkaufswert und
dem sog. Stornoabzug differenzieren. Des Weiteren sind Bestimmungen unwirksam, die vorsehen, dass dem Versicherungsnehmer nach allen Abzügen verbleibende Beträge unter 10 € nicht erstattet werden (BGH, Urteil v. 25.7.2012 - IV ZR 201/10).

Der IGVA liegen bereits Versicherungsverträge vor, die von der Raiffeisenbank Rodenbach vermittelt wurden. Diese Verträge werden derzeit überprüft. Falls die vorzeitige Kündigung eines Vertrages stattgefunden hat und dafür hohe Storno-Gebühren geltend gemacht wurden, sind diese Gebühren möglicherweise unwirksam und daher zurück zu erstatten. Die weitere Prüfung und Verhandlungen mit den betroffenen Instituten findet derzeit statt.

Falls Sie selbst Lebensversicherungsverträge oder sonstige Sparverträge haben, die Sie vorzeitig ruhig gestellt oder gekündigt haben, wäre eine Überprüfung dieser Unterlagen, insbesondere in Anbetracht des neuesten Urteils des Bundesgerichthofes möglicherweise sinnvoll. Hierzu stehen wir Ihnen jederzeit für eine Überprüfung der Unterlagen oder für weitere Fragen zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
IGVA - Interessengemeinschaft für Verbraucherangelegenheiten
Herr David Blaz, Telefon: 06184-5209955

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Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Die I.G.V.A. (Interessengemeinschaft für Verbraucherangelegenheiten) wurde im Frühling 2011 aus der erkannten Notwendigkeit heraus gegründet, dass eine Aufklärung und Bündelung von Verbraucherangelegenheiten für eine sachgerechte und realistische Vertretung der Verbraucherinteressen gegenüber der Wirtschaft und anderen Instituten erforderlich ist. Ohne Unterstützung ist der Verbraucher sehr häufig auf sich selbst gestellt. Durch die Bündelung von Interessen profitieren jedoch alle Beteiligten von einem Erfahrungsaustausch und somit einer Verstärkung der eigenen Interessen.



Leseranfragen:

nteressengemeinschaft für Verbraucherangelegenheiten

Hausanschrift:
IGVA, C/O David Blaz, Heinrich-Heine-Str. 2, D-63517 Rodenbach, Deutschland
(* Verwaltungsstelle, keine Besucheranschrift)

Telefon: 06184 / 520 9955
(Aus dem Ausland: +49 6184 520 9955)

Telefax: 06184 / 520 9952
(Aus dem Ausland: +49 6184 520 9952)

Internet: www.igva.de
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Datum: 26.08.2012 - 13:54 Uhr
Sprache: Deutsch
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Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: David Blaz
Stadt:

Rodenbach bei Hanau


Telefon: 06184 / 520 9955

Kategorie:

Dienstleistung


Meldungsart: Finanzinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 27.08.2012

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