CE-Kennzeichnung im Produktsicherheitsgesetz? Vortrag in der Handelskammer Bremen
Am 12.09.2012 referiert Jörg Handwerk, Geschäftsführer CE-CON24 GmbH, zum Thema CE-Kennzeichnung in der Handelskammer Bremen / Der Vortrag richtet sich vor allem an Maschinenhersteller, die gesetzlich zur EG-Konformitätsbewertung verpflichtet sind

(PresseBox) - Das neue Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) beinhaltet Vermarktungs- und Sicherheitsvorschriften für Geräte und Produkte und ersetzt seit dem 01. Dezember 2011 das Geräte- und Produktsicherheitsgesetz. Es übersetzt die europäische Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG) in nationales (deutsches) Recht und ist verbindlich für alle, die Produkte im Europäischen Wirtschaftsraum in den Verkehr bringen.
Das ProdSG definiert die Produktverantwortung eines Herstellers und dessen rechtliche Pflichten. Hierunter fällt unter anderem die Aufklärung der Nutzer über sachgemäße Verwendung sowie vernünftigerweise vorhersehbare Fehlanwendungen. Für Hersteller und EU-Importeure ergeben sich mit dem Gesetz neue Fragen zur Anwendung beim Neu-, Um- und Erweiterungsbau oder Import von Maschinen und Anlagen und zum Einfluss notwendiger Qualitätssicherungsmaßnahmen auf die CE-Kennzeichnung. Des Weiteren ist die Berücksichtigung rechtlicher Fragen, die sich aus der Veränderung von Maschinen und Anlagen ergeben, wichtig.
Ihre Fragen beantworten Ihnen die Referenten Jörg Handwerk (CE-CON24 GmbH), Dr. Stefan Hechtenberg (CONTRAST GmbH), Olaf Müder (Hydro Aluminium Extrusion Deutschland GmbH) und Burkard Meyer (SCHIMMELPFENNIG & SCHAARSCHMIDT Anwaltskanzlei) im Rahmen der Veranstaltung "Praxisgerechte Umsetzung der Anforderungen des Produktsicherheitsgesetzes" in der Handelskammer Bremen. Die Veranstaltung richtet sich vorrangig an Selbständige und Geschäftsführer, die im Rahmen Ihrer Tätigkeiten mit dem Produktsicherheitsgesetz konfrontiert sind.
Termin: Mittwoch, 12.09.2012, 16-18:30 Uhr - Handelskammer Bremen (Haus Schütting) - Am Markt 13 - 28195 Bremen
Die CE-CON24 GmbH entwickelt und vertreibt Online-Software im Bereich Arbeitsschutz und CE-Kennzeichnung. In enger Zusammenarbeit mit den Experten des Ingenieurbüros CE-CON werden die Programme stetig weiterentwickelt und aktualisiert.
Seit 1998 ist der Inhaber und Gründer von CE-CON in den Bereichen der Sicherheit für Mensch und Maschine und den damit verbundenen Themen um die CE-Kennzeichnung tätig. Das Ingenieurbüro startete 2008 seine seither sehr erfolgreiche Geschichte und unterstützt europaweit Kunden in Fragen funktionaler Sicherheit im Arbeitsalltag. Aufgrund dieser Erfahrung wurde die CE-CON24 GmbH zur Entwicklung von Online-Software gegründet.
Informationen erhalten Sie auf www.ce-con24.de oder www.ce-con.de
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Die CE-CON24 GmbH entwickelt und vertreibt Online-Software im Bereich Arbeitsschutz und CE-Kennzeichnung. In enger Zusammenarbeit mit den Experten des Ingenieurbüros CE-CON werden die Programme stetig weiterentwickelt und aktualisiert.
Seit 1998 ist der Inhaber und Gründer von CE-CON in den Bereichen der Sicherheit für Mensch und Maschine und den damit verbundenen Themen um die CE-Kennzeichnung tätig. Das Ingenieurbüro startete 2008 seine seither sehr erfolgreiche Geschichte und unterstützt europaweit Kunden in Fragen funktionaler Sicherheit im Arbeitsalltag. Aufgrund dieser Erfahrung wurde die CE-CON24 GmbH zur Entwicklung von Online-Software gegründet.
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Datum: 27.08.2012 - 09:01 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 707383
Anzahl Zeichen: 2778
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Bremen
Kategorie:
Maschinenbau
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