Von der Qual der Fristen… Wer räumt denn da mein Konto leer?
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Rechtsanwaltskammer Koblenz. Der Handyvertrag ist längst gekündigt, aber die Firma zieht weiter die monatlichen Raten ab. Wie kann das eigentlich sein? Grundsätzlich sollte man doch davon ausgehen können, dass das private Girokonto vor dem Zugriff anderer geschützt ist. Und: Wird ein Vertrag gekündigt, sollte auch die damit verbundene Einzugsermächtigung automatisch erlöschen. Doch das ist mitnichten der Fall.
Sind diese Fristen allerdings verstrichen, hat der Kontoinhaber schlechte Karten. Von der Bank bekommt er kein Geld. Er muss sich nun an die Firma wenden, die das Geld eingezogen hat. Jetzt geht es darum, zu prüfen, welche Ansprüche berechtigt sind, d.h. wurden z. B. die Kündigungsfristen eingehalten oder nicht.
Keine Fristen gibt es allerdings beim Abbuchungsauftragsverfahren. Bei diesem Verfahren liegt der kontoführenden Bank vom Zahlungspflichtigen der Auftrag vor, Lastschriften eines bestimmten Zahlungsempfängers einzulösen. Diese weniger verbreitete Form der Lastschrift wird überwiegend bei Geschäftskunden eingesetzt. Im Gegensatz zur Einzugsermächtigung ist eine Rückbuchung nicht möglich. Eine Rückbelastung kommt hier nur bei fehlender Kontodeckung oder erloschenem Konto in Betracht. Bei dieser Abbuchungsform muss sich der Zahlende sofort an die einziehende Firma wenden, wenn er Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Zahlungen hat.
Im Zweifelsfall sollten Sie einen Anwalt Ihres Vertrau-ens zu Rate ziehen. Anwälte, die sich auf bestimmte Rechtsgebiete spezialisiert haben, nennt Ihnen auf Anfrage die Rechtsanwaltskammer Koblenz unter der Telefonnummer 0261/30335-55 oder der Anwaltsuchdienst im Internet unter www.rakko.de.
Rechtsanwälte schützen als unabhängige Berater und Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten ihre Mandanten vor Rechtsverlusten und begleiten sie rechtsgestaltend, konfliktvermeidend und streitschlichtend. Sie bewahren ihre Mandanten vor Fehlentscheidungen durch Gerichte und Behörden und sichern sie vor verfassungswidrigen Beeinträchtigungen und vor staatlicher Machtüberschreitung.
Rechtsanwälte haben strenge berufsrechtliche Regelungen zu beachten wie z. B. die Verschwiegenheitsverpflichtung. Sie dürfen das Vertrauen der Mandanten nicht durch die Wahrnehmung widerstreitender Interessen enttäuschen.
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Datum: 27.08.2012 - 12:38 Uhr
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