Neue Westfälische (Bielefeld): NRW-Wirtschaftsminister fordert Erhalt der Begünstigung von Unternehmen mit hohem Stromverbrauch
ID: 708086
NRW-Wirtschaftsminister, will in der Energiewende festhalten an der
Entlastung für Industrien, die besonders viel Strom verbrauchen.
"Dafür lasse ich mich notfalls verhauen", sagt der SPD-Politiker im
Gespräch mit der Neuen Westfälischen Zeitung in Bielefeld
(Dienstag-Ausgabe). "Aber ich will nicht zusehen, wie
energie-intensive Unternehmen das Land verlassen, weil es Strom zum
Beispiel in Kanada fast zum Nulltarif gibt." Allerdings sei der
Kreis derer, die beim Strom subventioniert würden, inzwischen zu weit
gezogen. Den müsse man zurückschrauben auf jene 600 Unternehmen, die
mit ihren Produkten tatsächlich im internationalen Wettbewerb
ständen.
In den Chor derer, die immer neue Krisenszenarien darstellen, will
der Minister nicht einstimmen. Er sehe bisher nicht, "dass wir erneut
in eine schwere Krisensituation geraten." Gewappnet sein will er
dennoch. Deshalb unterstützt er die Gewerkschaften in ihrer
Forderung, bei der Kurzarbeiterregelung schon jetzt in den
"Krisenmodus" zurückzukehren. "Wir sollten die Kurzarbeiter-Regelung
wieder von sechs auf 24 Monate ausdehnen und mit der Weiterbildung
koppeln", sagt er.
Pressekontakt:
Neue Westfälische
News Desk
Telefon: 0521 555 271
nachrichten@neue-westfaelische.de
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 28.08.2012 - 05:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 708086
Anzahl Zeichen: 1474
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Bielefeld
Kategorie:
Politik & Gesellschaft
Diese Pressemitteilung wurde bisher 254 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Neue Westfälische (Bielefeld): NRW-Wirtschaftsminister fordert Erhalt der Begünstigung von Unternehmen mit hohem Stromverbrauch"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Neue Westfälische (Bielefeld) (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).