Antidiskriminierungsstelle des Bundes für Angleichung der Paralympics-Prämien

Antidiskriminierungsstelle des Bundes für Angleichung der Paralympics-Prämien

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Antidiskriminierungsstelle des Bundes für Angleichung der Paralympics-Prämien



(pressrelations) -
Vor Beginn der Sommer-Paralympics in London hat die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Christine Lüders, die kurzfristig bekannt gewordene Erhöhung der Siegprämien für die deutsche Paralympics-Mannschaft begrüßt. Viele Sportlerinnen und Sportler seien aber zur Recht darüber erbost, dass sie im Vergleich zu ihren nichtbehinderten Olympia-Kolleginnen und Kollegen weiterhin deutlich niedrigere Prämien erhalten. "Hier entsteht der Eindruck, Sportlerinnen und Sportler mit Behinderungen verdienten weniger Anerkennung. Das halte ich für sehr bedenklich", sagte Lüders.

Lüders wünschte der deutschen Mannschaft gleichzeitig viel Erfolg. "Der Behindertensport schafft Vorbilder - für Menschen mit, aber auch für Menschen ohne Behinderungen", sagte Lüders. Von den Wettkämpfen gehe ein ganz wichtiges Signal für die Integration von Menschen mit Behinderungen aus.

In Deutschland leben rund acht Millionen Menschen mit Behinderungen. Rund ein Viertel der Anfragen an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes betreffen Benachteiligungen oder Diskriminierungen auf Grund einer Behinderung. Unter den so genannten Diskriminierungsmerkmalen ist das der bei weitem größte Anteil.

Um auf die Rechte von Diskriminierungsopfern hinzuweisen und für einen besseren Schutz vor Benachteiligungen zu werben, hat die Antidiskriminierungsstelle des Bundes gemeinsam mit dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen das Jahr 2013 zum Jahr gegen die Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen erklärt. Unter dem Motto "Selbstbestimmt dabei. Immer." werden unter Beteiligung prominenter Botschafter bundesweit Aktionen veranstaltet und Handlungsempfehlungen gegen Diskriminierung in der Arbeitsleben gegeben.

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes ist mit Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) im August 2006 gegründet worden. Ziel des Gesetzes ist es, Diskriminierung aus rassistischen Gründen oder wegen ethnischer Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.


www.antidiskriminierungsstelle.de.


Kontakt:

Antidiskriminierungsstelle des Bundes
Glinkastraße 24
10117 Berlin

Pressestelle
Sebastian Bickerich
Kristin Döge

Tel.: 03018 555-1805
Fax: 03018 555-41805

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Datum: 28.08.2012 - 11:46 Uhr
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