Abenteuer Baustelle: Wenn Kinder toben / R+V Infocenter: Eltern müssen ihre Aufsichtspflicht erfül

Abenteuer Baustelle: Wenn Kinder toben / R+V Infocenter: Eltern müssen ihre Aufsichtspflicht erfüllen

ID: 708558
(ots) - Kinder sind abenteuerlustig - und was übt
größeren Reiz aus als eine benachbarte Baustelle? Doch wenn bei ihrer
Erforschung etwas kaputt geht, sind keineswegs immer die Eltern für
den Schaden verantwortlich. "Eltern haften nur, wenn sie nachweislich
ihre Aufsichtspflicht verletzt haben", erklärt Sonja Renye,
Haftpflichtexpertin beim Infocenter der R+V Versicherung. Zudem muss
der Bauherr das Gelände ausreichend sichern. Aber selbst dann kann er
auf dem Schaden sitzen bleiben.

Kinder unter sieben Jahren müssen nicht für den entstandenen
Schaden aufkommen. "Und an die Eltern kann sich der Bauherr mit
seinem Anspruch nicht wenden, wenn sie den Nachwuchs angemessen
beaufsichtigt haben", so R+V-Expertin Renye. Bei einem sonst
vernünftigen Sechsjährigen genügt es beispielsweise, wenn sich ein
Elternteil in der Nähe aufhält und regelmäßig nach ihm schaut. Nutzt
er einen unbeobachteten Moment aus, um auf der Baustelle etwas
anzustellen, geht der Geschädigte möglicherweise leer aus.

Bei Kindern zwischen sieben und 17 Jahren ist die rechtliche
Situation anders: Die Haftung hängt von ihrer persönlichen Reife und
Entwicklung ab. Sonja Renye: "Die Schuldfrage wird im Einzelfall
entschieden." Muss ein Kind tatsächlich haften, springt - sofern
vorhanden - normalerweise die Familienhaftpflichtversicherung ein.
Allerdings gilt dies nur, solange der Schaden nicht vorsätzlich
verursacht wurde.

Das R+V-Infocenter empfiehlt Eltern, die Aufsichtspflicht nicht
auf die leichte Schulter zu nehmen. "Wie intensiv sie auf ihren
Nachwuchs aufpassen müssen, hängt von Alter und Entwicklung ab.
Während ein dreijähriges Kind ständig beobachtet werden muss, reicht
es bei einem Zehnjährigen normalerweise aus, es vor der Baustelle zu
warnen und gelegentlich nach ihm zu schauen", sagt R+V-Expertin


Renye. Auch müssen Kinder, die durch ihr Verhalten aufgefallen sind,
stärker im Auge behalten werden. Als Faustregel gilt: Je jünger und
uneinsichtiger das Kind ist, desto besser muss es beaufsichtigt
werden.

http://www.infocenter.ruv.de



Pressekontakt:
R+V-Infocenter
06172/9022-131
a.kassubek@arts-others.de

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Datum: 28.08.2012 - 13:30 Uhr
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