Studienplatzklage: Zulassung zum Studium der Humanmedizin
ID: 708980
Studienplätze sind stets begehrt. Die Studienplatzklage ist oftmals das letzte Mittel eines abgewiesenen Bewerbers doch noch an den ersehnten Studienplatz zu kommen. Maßgeblich für den Erfolg einer Studienplatzklage ist v.a. der Sachverhalt und dort Fragen, wie: Warum wurde der Bewerber abgelehnt? Trifft die Begründung inhaltlich zu? Ist die Begründung rechtlich haltbar? usw. Erst kürzlich hat sich der 2. Senat des Oberverwaltungsgerichtes des Saarlands mit den Studienplatzklagen zum Studium der Humanmedizin an der Universität des Saarlandes (WS 2011/2012, 1. FS.) beschäftigt. Die Entscheidung zeigt auf, dass nicht alle Argumente erfolgversprechend sind.
Eine Vielzahl von Studienplatzbewerben hatten sich um eine Zulassung für den Studiengang der Humanmedizin an der Universität des Saarlandes bemüht. Zu viele; sodass eine nicht unerhebliche Anzahl an Bewerbern abgewiesen wurde.
Die Universität hatte nur 284 Bewerber immatrikuliert. Zu dieser Zahl war sie gelangt, weil sie durch „Verordnung über die Festsetzung von Zulassungszahlen für die in das Verfahren der Stiftung für Hochschulzulassung einbezogenen Studiengänge an der Universität des Saarlandes für das Wintersemester 2011/2012“ die Zulassungszahl im Studiengang Humanmedizin für das in Rede stehende Wintersemester auf 283 festgesetzt hatte. Darüber hinaus hatte sie noch einen weiteren Studienplatzbewerber immatrikuliert.
Die nicht berücksichtigten Studienplatzbewerber wollten nun die vorläufige Zulassung zum ersten Fachsemester des Studienganges Humanmedizin an der Universität des Saarlandes nach den Rechtsverhältnissen des Wintersemesters 2011/2012 im Wege Eilrechtsschutzes erreichen.
Das angerufene Verwaltungsgericht hat diese Festlegung auf 283 Studienplätze also überprüft und war zu dem Ergebnis gekommen, dass anstatt der 283 festgesetzten Studienplätze, tatsächlich 293 Studienplätze zur Verfügung stünden.
Verfügung standen. Es hat daher entschieden, dass die fehlenden Plätze unter den Studienplatzbewerbern, die sich an das Gericht gewandt hatte, zu verlosen sind. Es fand also eine Studienplatzverlosung statt.
Die Studienbewerber, die auch hierbei "leer ausgingen", wehrten sich gegen die Entscheidung des Gerichts. Im Beschwerdeverfahren vor dem Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes begehrten sie nun weiterhin, zugelassen zu werden. Schließlich seien noch weitere Studienplätze vorhanden.
Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes gab diesen Beschwerden - zum Teil - nun statt. Weitere drei Studienbewerber werden nun vorläufig zugelassen und zwar diejenigen drei, die nach der Verlosung vor dem Verwaltungsgericht auf den drei besten Plätzen standen, die nicht berücksichtigt wurden. Die Begründung des Oberverwaltungsgerichtes lässt erkennen, dass nicht alle Argumente zählen.
Beispielsweise könne aus dem Hochschulpakt 2020 keine Verpflichtung der Universität abgeleitet werden, zusätzliche Anfängerstudienplätze in den medizinischen Studiengängen einzurichten. Andere Argumente (etwa zum Dienstleistungsexport) griffen hingegen durch.
2. Fazit
Nicht jedes Argument kann eine Studienplatzklage zum Erfolg führen. Es kommt darauf an, die sinnvollen Ansatzpunkte zu filtern und zu prüfen, ob valide Argumente übrig bleiben. Nur dann lohnt sich eine Studienplatzklage, nur dann lohnen sich die Kosten.
Dr. Stephan Gärtner
Rechtsanwalt
ilex Rechtsanwälte – Berlin & Potsdam
Alleestraße 13, 14469 Potsdam
Telefon (0331) 9793750
Telefax (0331) 97937520
e-Mail: gaertner@ilex-recht.de
Internet: www.ilex-recht.de
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: Schultelaw
Datum: 28.08.2012 - 20:32 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 708980
Anzahl Zeichen: 3754
Kontakt-Informationen:
Kategorie:
Berufsausbildung
Meldungsart: Interview
Versandart: Veröffentlichung
Diese Pressemitteilung wurde bisher 459 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Studienplatzklage: Zulassung zum Studium der Humanmedizin "
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
ilex Rechtsanwälte & Steuerberater (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
1. Grundlagen der Strafzumessung Wenn ein Gericht, den Angeklagten verurteilt, stellt sich stets die Frage, wie dieser zu bestrafen ist. Hierbei orientiert sich das Gericht in einem ersten Schritt am sog. Strafrahmen. Denn der Gesetzgeber hat für bestimmte Straftaten ganz bestimmte Sanktionsm
Wie können Unternehmen ihr Audio-Logo schützen? ...
Was ist eine Hörmarke? Der Sinn und Zweck einer Marke besteht darin, ein Unternehmen von vielen anderen Unternehmen zu unterscheiden und die Herkunft von Produkten bzw. Dienstleistungen von einem bestimmten Unternehmen gegenüber dem Verbraucher zu garantieren. Unter Marketingaspekten kommt der
(Sport-)Strafrecht: Die Verteidigung gegen Dopingvorwürfe ...
1. Ist das Doping strafbar? Die berechtigte Frage "Ist Doping strafbar" darf nicht pauschal mit "Ja" oder "Nein" beantwortet werden. Beides wäre unseriös. Vielmehr kommt es auf die konkrete Art des Dopings an. a) Verstoß gegen das Arnzeimittelgesetz Wer best
Weitere Mitteilungen von ilex Rechtsanwälte & Steuerberater
Klage auf Master-Zulassung: OVG NRW entscheidet zugunsten von Studienbewerbern (13 B 1421/11) ...
1. Die Entscheidung Am 22. Dezember 2011 hat das OVG NRW die Rechtswidrigkeit der Vergabe von Studienplätzen für den Master-Studiengang der Betriebswirtschaftslehre an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster festgestellt. Damit bestätigte das OVG NRW eine Entscheidung des Verwaltung
Fachwissen und Fertigkeiten für die Praxis x 10 = „Führungskraft für Bäderbetriebe“ ...
Jeweils im Frühjahr und im Herbst haben BSA-Teilnehmer die Möglichkeit, sich mit dem staatlich geprüften und zugelassenen Lehrgang „Führungskraft für Bäderbetriebe“ optimal auf die Prüfung zum „Gepr. Meister für Bäderbetriebe“ vorzubereiten. In zehn Modulen erwerben die Kursteilnehm
„Junge Botschafter“ aus Amerika in Köln, Radolfzell und Saarbrücken ...
Köln/Radolfzell/Saarbrücken. Seit Anfang August befinden sich insgesamt 75 Teilnehmer des Parlamentarischen Patenschafts-Programms (PPP) für junge Berufstätige in Deutschland - einem Austauschprogramm des Deutschen Bundestages und des Amerikanischen Kongresses, für das sich auch deutsche Jugend
prismat auf der jobtec in Dortmund ...
Am 05. September 2012 zeigt das CineStar Kino Dortmund ein etwas anderes Programm: Von 9:00 bis 13:00 Uhr findet die jobtec.messe für Schüler aus den Jahrgangsstufen 9 bis 12 statt. Euer Sprungbrett ins Berufsleben! Das Dortmunder SAP Projekthaus prismat ist als Aussteller mit dabei und informiert




