Weiterhin kein Ausgleich bei Verlusten der gewerblichen Tierhaltung
Der Bundesfinanzhof hat das umstrittene Verbot, Verluste aus gewerblicher Tierzucht oder gewerblicher Tierhaltung mit anderen gewerblichen Einkünften oder mit Gewinnen und Überschüssen aus anderen Einkunftsarten auszugleichen bzw. zu verrechnen, bestätigt.
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Ulf Hausmann
ECOVIS Europe AG
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ulf.hausmann(at)ecovis.com
Datum: 29.08.2012 - 09:51 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 709152
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Ansprechpartner: Ulf Hausmann
Stadt:
Berlin
Telefon: 030 310008 54
Kategorie:
Land- und Forstwirtschaft
Meldungsart: Finanzinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 29.08.2012
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