Weiterhin kein Ausgleich bei Verlusten der gewerblichen Tierhaltung
Der Bundesfinanzhof hat das umstrittene Verbot, Verluste aus gewerblicher Tierzucht oder gewerblicher Tierhaltung mit anderen gewerblichen Einkünften oder mit Gewinnen und Überschüssen aus anderen Einkunftsarten auszugleichen bzw. zu verrechnen, bestätigt.
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Über ECOVIS AG Steuerberatungsgesellschaft
Ecovis ist ein Beratungsunternehmen für den Mittelstand und zählt in Deutschland zu den Top 10 der Branche. In den mehr als 130 Büros in Deutschland sowie den über 60 internationalen Partnerkanzleien arbeiten etwa 4.000 Mitarbeiter. Ecovis betreut und berät Familienunternehmen und inhabergeführte Betriebe ebenso wie Freiberufler und Privatpersonen. Um das wirtschaftliche Handeln seiner Mandanten, darunter 20.000 gewerbliche Kunden, nachhaltig zu sichern und fördern, bündelt Ecovis die nationale und internationale Fach- und Branchenexpertise aller Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und Unternehmensberater. Jede Ecovis-Kanzlei kann auf diesen Wissenspool zurückgreifen. Die ECOVIS Akademie ist zudem Garant für eine fundierte Ausbildung sowie eine kontinuierliche und aktuelle Weiterbildung. Damit ist umfassend gewährleistet, dass die Mandanten vor Ort persönlich gut beraten werden.
Ecovis ist leistungsfähiger als kleinere und mittelgroße Kanzleien vor Ort. Gleichzeitig bietet Ecovis im Gegensatz zu den großen Wirtschaftsberatungen individuelle Lösungen mit dem richtigen Augenmaß für den Mittelstand. Darüber hinaus optimiert Ecovis ständig auch die eigenen Prozesse und Methoden. So wird eine hohe Beratungs¬qualität zu einem attraktiven Preis-Leistungs-Verhältnis gewährleistet.
www.ecovis.com
Ulf Hausmann
ECOVIS Europe AG
Ernst-Reuter-Platz 10
10587 Berlin
030 310008 54
ulf.hausmann(at)ecovis.com
Datum: 29.08.2012 - 09:51 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 709152
Anzahl Zeichen: 1527
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Ulf Hausmann
Stadt:
Berlin
Telefon: 030 310008 54
Kategorie:
Land- und Forstwirtschaft
Meldungsart: Finanzinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 29.08.2012
Diese Pressemitteilung wurde bisher 567 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Weiterhin kein Ausgleich bei Verlusten der gewerblichen Tierhaltung"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Ecovis AG Steuerberatungsgesellschaft (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
Die Mittelstandsberatungen Ecovis und RTS werden ab dem 1. Januar 2025 untereinem gemeinsamen Markendach auftreten. Damit stärken sie ihre Präsenz und Expertise in Südwestdeutschland und bieten ihren Mandanten ein erweitertes Leistungsspektrum. Während RTS-Mandanten künftig Zugang zu einem der
Landwirtschaftliches Vorkaufsrecht: Wann gilt ein Verpächter als Landwirt- ...
Wenn Eigentümer Grundstücke an Nichtlandwirte verkaufen wollen, können Landwirte ein Vorkaufsrecht geltend machen. Wer jedoch im Sinne des Gesetzes als Landwirt gilt, ist immer wieder Gegenstand verschiedener gerichtlicher Auseinandersetzungen. Ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs sorgt
Tarifermäßigung für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft: Verlängerung der Erleichterungen bis 2028 ...
Die Bundesregierung hat die Tarifermäßigung bis 2028 verlängert und schafft damit Entlastung für die Landwirtschaft. Sie reagiert damit auf die Proteste der Landwirtinnen und Landwirte im vergangenen Winter gegen die geplante Streichung der Agrardiesel-Vergünstigung. Was die Maßnahmen für lan
Weitere Mitteilungen von Ecovis AG Steuerberatungsgesellschaft
"Verbindliche Auskünfte" der Finanzämter nicht zwingend bindend ...
Ein Landwirt klagte, weil er eine verbindliche Auskunft zur Steuerbarkeit einer Erbbaurechtsbestellung an zwei landwirtschaftlichen Grundstücken zu Erschließungszwecken haben wollte. Der Landwirt hoffte, dass ein Veräußerungsgewinn der privaten Grundstücke nicht zu versteuern sei, und wollte si
Verfassungsmäßigkeit der neuen Erbschaftsteuer ...
Der BFH holte zu einem Rundumschlag gegen die Erbschaftsteuer aus, der weit über den streitanhängigen Fall hinausreichte. Eine Vorlage an das Bundesverfassungsgericht wird dadurch sehr wahrscheinlich. Im Wesentlichen ging es um Gestaltungsmodelle, die erhebliches Steuergestaltungspotenzial im geg
Für Frischvermählte zählen neue Befreiungsfristen ...
Für gerade angetraute Ehegatten von alterskassenpflichtigen Landwirten gelten seit 2010 eingeschränkte Befreiungsmöglichkeiten. Anträge auf Befreiung von der Versicherungspflicht sind seitdem innerhalb von drei Monaten zu stellen, um ab dem Datum der Eheschließung zu gelten. Wird die Frist nich
Vorsteuerberichtigung - Schwein gehabt ...
Optiert ein Landwirt zur Mehrwertsteuer oder fällt er aus der Option in die Durchschnittssatzbesteuerung zurück, sind die umsatzsteuerlichen Folgen dieses Systemwechsels zu checken. Als Pauschalierer ist der Landwirt aus steuerlicher Sicht nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt, als Regelbesteuerer h




