Vorsicht Kostenfalle: 'impulse' warnt vor Risiken beim Kauf denkmalgeschützter Immobilien
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lukrativ / Erst bei Jahreseinkommen ab 150.000 Euro kann zum
Spitzensteuersatz abgeschrieben werden / Immobilienpreise vielerorts
bereits völlig überhöht / Faustregel: 14- bis 18-fache
Jahresnettokaltmiete gilt als angemessener Kaufpreis /
Genehmigungspflicht für alle Modernisierungsarbeiten kann Kosten nach
dem Kauf schnell in die Höhe treiben
Der Kauf einer denkmalgeschützten Immobilie als Wertanlage ist nur
für sehr gut verdienende Privatanleger lukrativ. Darauf weist das
Wirtschaftsmagazin 'impulse' (Ausgabe 9/2012, EVT 30. August) hin und
berichtet, dass eine solche Investition erst ab einem
Einzel-Jahreseinkommen von rund 150.000 Euro wirklich interessant
wird. Erst dann können nämlich die mit den Kosten für Kauf und
Renovierung der Immobilie verbundenen steuerlichen Abschreibungen zum
Spitzensteuersatz geltend gemacht werden. "Bei Anlegern mit
Spitzensteuersatz zahlt das Finanzamt praktisch die Hälfte der
Sanierungskosten mit", sagte die Kasseler Steuerberaterin Annette
Schaefer gegenüber 'impulse'. Für Anleger mit geringerem
Jahreseinkommen und niedrigerem Steuersatz macht eine solche
Investition hingegen kaum Sinn und kann unter Umständen sogar
erhebliche finanzielle Nachteile mit sich bringen.
Außerdem weist 'impulse' darauf hin, dass Kaufwillige vorab
unbedingt den Kaufpreis der Wunschimmobilie genau prüfen sollten. So
hat das wachsende Interesse an privatem Immobilienbesitz den Markt
vielerorts bereits überhitzt. Nicht selten schlagen Bauträger und
Objektanbieter den steuerlichen Entlastungsbetrag, der über das
Abschreibungsmodell normalerweise dem Käufer zustehen würde, auf den
eigentlichen Kaufpreis auf. Die Folge: Viele Immobilien sind,
gemessen an ihren Mieterträgen, völlig überteuert. "Das ist vom
Gesetzgeber so nicht vorgesehen", betonte der Anwalt Marcus Hoffmann
von der Nürnberger Kanzlei Hoffmann & Partner gegenüber 'impulse'. Um
einen Überblick über marktübliche Immobilienpreise zu bekommen,
sollten Anleger daher vor dem Kauf den regionalen Mietspiegel genau
studieren. Als Faustregel für einen angemessenen Kaufpreis gilt das
14- bis 18-Fache der Jahresnettokaltmiete. Wer ganz sicher gehen
möchte, sollte das Wunschobjekt zudem auf eigene Rechnung durch einen
Gutachter schätzen lassen.
Haben Anleger eine Immobilie gekauft, müssen alle
Modernisierungsarbeiten vorab vom Denkmalschutzamt genehmigt werden.
Laut 'impulse' treibt vor allem diese Auflage die Renovierungskosten
schnell in die Höhe. War die Investition jedoch vorab gut durchdacht,
kann die damit verbundene Steuerersparnis ein attraktiver Ausgleich
sein.
Pressekontakt:
Joachim Haack,
Sprecher G+J Wirtschaftsmedien,
c/o PubliKom Kommunikationsberatung GmbH,
Telefon: +49-40-39-92-72-0,
E-Mail: jhaack@publikom.com
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Datum: 29.08.2012 - 11:00 Uhr
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