Bundesnetzagentur legt Leitfaden für Glasfaserausbau vor / Hochleistungsfähiger Breitbandausbau muss stärker gefördert werden
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Unternehmen (VKU) auf den lang erwarteten Leitfaden der
Bundesnetzagentur (BnetzA) zur Verlegung von Glasfaserkabeln.
VKU-Hauptgeschäftsführer Hans-Joachim Reck: "Der Leitfaden behindert
den Breitbandausbau in Deutschland mehr, als dass er ihn fördert. Das
kann nicht im Sinne der Bundesregierung und ihrer Breitbandstrategie
sein. Wir brauchen verlässliche und unbürokratische Regelungen für
den Breitbandausbau, sonst wird der flächendeckende Ausbau mit
schnellen Datenautobahnen nicht gelingen."
Der VKU kritisiert vor allem die bürokratischen Hürden, die
aufgestellt werden, wenn die kommunalen Energieversorger gleichzeitig
mit dem Strom- auch das Glasfasernetz ausbauen wollen. So fordert die
BnetzA für die Anerkennung der Kosten, dass alle Details der
einzelnen Baumaßnahmen exakt abgerechnet werden. Reck: "Viel
zielführender und investitionsfreundlicher sind einfache Regelungen,
wie sie von verschiedenen Landesregulierungsbehörden in der
Vergangenheit angewendet wurden." Mit dem neuen Leitfaden werde
lediglich der bekannte Status quo um weitere bürokratische Hürden
ergänzt. "Eine pauschale Kostenanerkennung hingegen könnte einen
echten Investitionsschub auslösen", so Reck.
Der Verband kritisiert zudem die Ausweitung der Aufgaben für
kommunale Unternehmen. Die Bundesnetzagentur stelle an
Stromnetzbetreiber nun Anforderungen, die weit über die Regelungen
des Telekommunikationsgesetzes hinausgehen: Stromanbieter, die ihre
Glasfaserinfrastruktur an Telekommunikationsanbieter vermieten,
sollen diese dazu verpflichten, anderen Unternehmen den Zugang zum
gemieteten Netz zu den gleichen Bedingungen zu ermöglichen. Diese
Regelung galt bisher nur für Telekommunikationsunternehmen, die von
der Bundesnetzagentur reguliert werden. "Die Stromnetzbetreiber
sollen hier offenbar Aufgaben der Bundesnetzagentur übernehmen",
kritisiert Reck. Zusätzlich erschwert wird der Breitbandausbau durch
die Vorgabe aufwändiger Ausschreibungsverfahren.
Kommunale Unternehmen verlegen mit den Strom- und Gasleitungen und
Wasserrohren häufig auch Glasfasernetze. Da bis zu 80 Prozent der
Ausbaukosten auf Tiefbauarbeiten entfallen, macht die Mitverlegung
mit der Energie- oder Wasserinfrastruktur vor allem in ländlichen
Gebieten Breitband erst wirtschaftlich. Reck abschließend: "Kommunale
Unternehmen sind Vorreiter des Glasfaserausbaus in Deutschland. Sie
leisten damit einen wichtigen Beitrag für die Wettbewerbsfähigkeit
gerade in ländlichen Räumen, denn leistungsfähige Breitbandnetze sind
ein wichtiger regionaler Standortfaktor für Bürger und Unternehmen.
Diese Rolle können sie aber nur wahrnehmen, wenn sie nicht durch
bürokratische Hürden zusätzlich behindert werden."
Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) vertritt über 1.400
kommunalwirtschaftliche Unternehmen in den Bereichen Energie,
Wasser/Abwasser und Abfallwirtschaft. Mit 236.000 Beschäftigten
wurden 2009 Umsatzerlöse von rund 94 Milliarden Euro erwirtschaftet
und etwa 8 Milliarden Euro investiert. Die VKU-Mitgliedsunternehmen
haben im Endkundensegment einen Marktanteil von 54,2 Prozent in der
Strom-, 67,7 Prozent in der Erdgas-, 76,3 Prozent in der
Trinkwasser-, 58,2 Prozent in der Wärmeversorgung und 12,8 Prozent in
der Abwasserentsorgung.
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Datum: 29.08.2012 - 13:59 Uhr
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