Konjunkturpaket II: IFHandwerk fordert Pauschale bei Abzugsfähigkeit von Handwerker-Rechnungen
Das nächste Konjunkturpaket ist in Arbeit. Die Bundesregierung hat neue Maßnahmen zur Stützung der Konjunktur gebündelt; Jetzt muss sie diese in Bundestag und Bundesrat beraten.
Als Ergänzung für das Konjunkturpakt II fordert der Interessenverband Freier Handwerker e. V. (IFHandwerk) eine pauschale Abzugsfähigkeit von Handwerker-Rechnungen bei Renovierungen in Privathaushalten. Bereits im ersten Konjunkturpaket, das die Bundesregierung im November auf den Weg gebracht hat, wurde die steuerliche Abzugsfähigkeit erhöht: Privathaushalte können Handwerkerrechnungen bis zu einem Gesamtbetrag von 3.000 Euro im Jahr zu 20 Prozent steuerlich geltend machen. Damit reduziert sich die Steuerlast entsprechend um 600 Euro.
Als Ergänzung für das Konjunkturpakt II fordert der Interessenverband Freier Handwerker e. V. (IFHandwerk) eine pauschale Abzugsfähigkeit von Handwerker-Rechnungen bei Renovierungen in Privathaushalten. Bereits im ersten Konjunkturpaket, das die Bundesregierung im November auf den Weg gebracht hat, wurde die steuerliche Abzugsfähigkeit erhöht: Privathaushalte können Handwerkerrechnungen bis zu einem Gesamtbetrag von 3.000 Euro im Jahr zu 20 Prozent steuerlich geltend machen. Damit reduziert sich die Steuerlast entsprechend um 600 Euro.
„Die Anhebung der steuerlichen Abzugsfähigkeit war ein wichtiger Schritt. Wir halten allerdings eine Regelung für sinnvoll, mit der Haushalte Handwerkerleistungen pauschal und ohne Obergrenze zu 50 Prozent absetzen können“, so Michael Wörle, Geschäftsführer des IFHandwerk. Die jetzige Regelung stütze in einer schwierigen wirtschaftlichen Lage gerade die kleinen Handwerksbetriebe, führe aber auch zu hohem bürokratischen Aufwand, unterstreicht der Handwerksverband: Handwerker müssen zwischen eigener Leistung und Materialkosten trennen,
Auftraggeber müssen Rechnungen für ihre Steuererklärung aufbereiten und Finanzämter entsprechend detailliert prüfen. Der IFHandwerk plädiert für eine unbürokratische Lösung: Handwerkerleistung und Materialkosten sollen nicht mehr getrennt werden müssen. Die Auftraggeber könnten 50 Prozent des kompletten Rechnungsbetrags pauschal absetzen.
„Eine pauschale Abzugsfähigkeit von Handwerkerrechnungen würde nicht nur einen wichtigen Impuls für die Konjunktur geben, sondern auch den bürokratischen Aufwand senken“, so Wörle. Dem Argument, dass eine solche Regelung zu Missbrauch führen kann, hält der IFHandwerk entgegen, dass auch bei einer völligen Freigabe der Abzugsfähigkeit nach wie vor 50 Prozent der Rechnungsbeträge vom Auftraggeber gezahlt werden müssen.
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Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Der IFHandwerk e.V. ist ein Verband kritischer Handwerkerinnen und Handwerker, der sich für die Fortsetzung der Liberalisierung des Handwerks- und Gewerberechtes stark macht, um Existenzgründungen zu erleichtern und die Benachteiligung deutscher Handwerker im europäischen Binnenmarkt zu reduzieren. Der IFHandwerk tritt für die Aufhebung des Meisterzwangs und eine freiwillige Mitgliedschaft in Handwerkskammern ein.
Interessenverband freier und kritischer Handwerkerinnen und Handwerker
Sülldorfer Weg 4, 22869 Schenefeld bei Hamburg
Ansprechpartner: Diplom-Volkswirt Michael Wörle
Tel.: 0172 – 40 15 796 (Presse); Tel.: (040) 399 00 167 – Fax: (040) 399 00 331
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Datum: 27.01.2009 - 14:24 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 70969
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Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Matthias Still
Stadt:
Hamburg
Telefon: 040-60901340
Kategorie:
Handwerk
Meldungsart: Finanzinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 27.01.2009
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