BFH erklärt Einkommensteuerschuld für das Todesjahr des Erblassers für abzugsfähig

BFH erklärt Einkommensteuerschuld für das Todesjahr des Erblassers für abzugsfähig

ID: 709930

Mit seinem Urteil vom 04.07.2012 (AZ: II R 15/11) stellte der Bundesfinanzhof klar, dass auch die Einkommenssteuerschuld für das Todesjahr des Erblassers eine Nachlassverbindlichkeit darstellt.



GRP RainerGRP Rainer

(firmenpresse) -
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Dies hat zur Folge, dass künftig auch diese Schuld des Verstorbenen, einschließlich Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag, vom Wert der Erbschaft abgezogen werden kann und dies bevor das Finanzamt die Erbschaftssteuer berechnen darf. Fest stand bereits, dass Erben gemäß § 1967 Abs. 1 BGB für Schulden, die der Verstorbene hinterlassen hat, haften und dass auch die noch nicht bezahlte Einkommenssteuer zu diesen Schulden zählt. Solche Schulden können gemäß § 10 Abs. 5 Nr. 1 ErbStG vom Wert der Erbschaft abgezogen werden, bevor die Erbschaftssteuer berechnet wird. Da die Einkommenssteuer jedoch rechtlich erst am Ende des Kalenderjahres entsteht, entschied das Finanzgericht Niedersachsen, dass dies nicht gelten solle, wenn die Steuerschulden aus dem Todesjahr des Verstorbenen stammen.
Der BFH dagegen vertritt eine andere Auffassung: Zu den abzugsfähigen Nachlassverbindlichkeiten sollen nicht nur die Steuerschulden, die zum Zeitpunkt des Erbfalls bereits rechtlich entstanden sind, gehören, sondern auch die Steuerverbindlichkeiten, die der Erblasser als Steuerpflichtiger durch die Verwirklichung von Steuertatbeständen begründet hat und die mit dem Ablauf des Todesjahres entstehen. Es kommt demnach laut dem BFH nur darauf an, ob der Erblasser vor seinem Tod im fraglichen Jahr Steuertatbestände verwirklicht hat. Ohne Belang sei dagegen, dass die Steuer erst zu Ende des Jahres, also erst nach dem eingetretenen Tod, entstehe. Dem stehe auch das für das Erbschaftsteuerrecht maßgebliche Stichtagsprinzip (§§ 9, 11 ErbStG) nicht entgegen.
Dies hatte in diesem Fall für die Erbin zur Folge, dass sie nach Abzug der Einkommenssteuerschulden für das Todesjahr des Erblassers deutlich weniger Erbschaftssteuer zahlen musste. Es empfiehlt sich daher für Erben, denen der Abzug von Steuerschulden des Erblassers bei der Bemessung der Erbschaftsteuer versagt worden ist, von einem im Erbrecht tätigen Anwalt überprüfen zu lassen, ob es um ihren Fall ähnlich bestellt ist und ob es empfehlenswert ist, Rechtsmittel einzulegen.


Als Erbe sollten Sie deshalb im Zweifel einen erfahrenen Rechtsanwalt heranziehen, der Sie über Ihre steuerrechtlichen Vorteile aufklären kann und Ihnen dabei hilft, Doppelbesteuerungen zu vermeiden, um Ihr rechtmäßiges Erbe in der Ihnen zustehenden Höhe zu beziehen.

http://www.grprainer.com/Erbrecht.html
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Firmenbeschreibung:
GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart berät die Kanzlei insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, vom Kapitalmarktrecht und Bankrecht bis hin zum Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.



Leseranfragen:

Hohenzollernring 21-23, 50672 Köln



PresseKontakt / Agentur:




drucken  als PDF  an Freund senden  Abwicklung des CS Euroreal soll bis 2017 andauern Erneute Abmahnung durch Dritte rechtens
Bereitgestellt von Benutzer: Connektar
Datum: 29.08.2012 - 18:45 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 709930
Anzahl Zeichen: 2733

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Michael Rainer
Stadt:

Köln


Telefon: +49 221 272275-0

Kategorie:

Recht und Verbraucher


Meldungsart:
Anmerkungen:


Diese Pressemitteilung wurde bisher 328 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"BFH erklärt Einkommensteuerschuld für das Todesjahr des Erblassers für abzugsfähig"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

GRP Rainer LLP (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

GRP Rainer Rechtsanwälte - Taking out D&O insurance ...

Taking out a D&O insurance policy for a company"s executive bodies is a crucial step to reducing the risk of personal liability. Managing directors, executive and supervisory boards as well as other executive bodies within a company are s ...

BGH: Fruchtsaft darf mit "lernstark" werben ...

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/gewerblicher-rechtsschutz-und-markenrecht/wettbewerbsrecht.html Angaben wie "lernstark" oder "Mit Eisen zur Unterstützung der Konzentrationsfähigkeit" sind zulässige Angaben auf Leben ...

Alle Meldungen von GRP Rainer LLP


 

Werbung



Facebook

Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z