Gefahrenzone Haltestelle (BILD)

Gefahrenzone Haltestelle (BILD)

ID: 710042
(ots) -
Mehr als zehn Millionen Kinder und Jugendliche nutzen in
Deutschland für ihren Weg zur Schule einen Schulbus oder öffentliche
Verkehrsmittel. Dabei erweist sich der Omnibus als ausgesprochen
sicheres Beförderungsmittel. Bei seiner Nutzung ereignen sich
deutlich weniger Unfälle als bei den Schulwegen zu Fuß, mit dem Rad
oder im Pkw. Dennoch sind auch hier teilweise schwere Unfälle zu
verzeichnen. Darauf weist der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR)
hin.

Nahezu zwei Drittel der Unfälle bei der Schulbusnutzung ereignen
sich beim Aufenthalt im Fahrzeug selbst. Schwere und tödliche Unfälle
passieren jedoch eher beim Überqueren der Fahrbahn vor dem Einsteigen
oder nach dem Verlassen des Busses. Unachtsamkeit und Ablenkung der
Kinder spielen hier eine große Rolle, weshalb Eltern auch den
täglichen Weg zur Bushaltestelle gemeinsam mit ihrem Kind genauso
üben sollten wie den Schulweg zu Fuß. Aber auch die Unwissenheit
motorisierter Verkehrsteilnehmer spielt bei den Unfällen an
Haltestellen eine Rolle.

Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber bereits 1995 eine Regelung
geschaffen, die an besonderen Haltestellen gilt, die von den
Straßenverkehrsbehörden bestimmt werden. Dort schaltet der Busfahrer
das Warnblinklicht ein. Nur wenige Autofahrer wissen jedoch genau,
wie sie sich dann verhalten müssen.

Richtig ist es so:

Nähert sich der Bus mit eingeschaltetem Warnblinklicht der
Haltestelle, dürfen Auto- oder Motorradfahrer grundsätzlich nicht
überholen. Dies dient vor allem dem Schutz der Kinder, die den Bus
noch erreichen wollen und die Fahrbahn möglicherweise unachtsam und
in Eile überqueren.

Steht der Bus mit eingeschaltetem Warnblinklicht an der
Haltestelle, darf man nur mit Schrittgeschwindigkeit (4 bis 7 km/h)
und ausreichendem Abstand an ihm vorbeifahren. Dabei muss eine


Gefährdung der Schüler oder anderer Fußgänger ausgeschlossen sein.
Der DVR weist darauf hin, dass dies für alle Fahrzeuge gilt,
unabhängig davon, in welche Richtung sie fahren - also auch für
diejenigen, die dem haltenden Bus entgegenkommen, außer wenn die
Fahrbahnen baulich getrennt sind, zum Beispiel durch einen
Mittelstreifen.

Dieser Dienst erscheint mit Unterstützung des Bundesministeriums
für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung.

Abdruck honorarfrei, wir bitten um ein Belegexemplar.



Pressekontakt:
Sven Rademacher

Pressesprecher/Chefredakteur DVR-report

Deutscher Verkehrssicherheitsrat e.V. (DVR)
German Road Safety Council
Auguststraße 29
53229 Bonn

Telefon: +49 (0)228 4 00 01-72
Telefax: +49 (0)228 4 00 01-67

eMail: SRademacher@dvr.de

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Datum: 30.08.2012 - 08:00 Uhr
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