Zu hohe Handyrechnung - Bestreiten, aber richtig
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EineInformation der Kanzlei PWB Rechtsanwälte

(firmenpresse) - Jena, 31. August 2012. Wer eine zu hohe Handyabrechnung bestreitet und einfach nicht zahlt, lässt sich auf ein rechtliches Risiko ein. Was bei der Beanstandung wichtig ist, erklärt die Kanzlei PWB Rechtsanwälte (www.pwb-law.com).
Wer eine zu hohe Handyrechnung gegenüber seinem Anbieter bestreitet, einen pauschalen Abrechnungsfehler als Begründung angibt und dann einfach nicht bezahlt, geht ein Risiko ein, wie das Landgericht (LG) Heidelberg in einer aktuellen Entscheidung klarstellt (Az.: 1 S 54/11).
Die Kundin eines Mobilfunkanbieters hatte mehrere Rechnungen nicht bezahlt, da sie eine davon sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach beanstandet hatte. Der Anbieter klagte erfolgreich auf Zahlung, wie nun auch das LG Heidelberg als Berufungsinstanz befand. Wer eine Mobilfunkrechnung beanstandet, muss die einzelnen Rechnungspositionen unter Angabe nachvollziehbarer Gründe bestreiten. Auch wenn § 45i des Telekommunikationsgesetzes vom Wortlaut her keine besonderen Anforderungen an die Rechnungsbeanstandung stelle, reiche die pauschale Bezweiflung der Rechnungshöhe nicht aus.
Das LG Heidelberg argumentierte mit den Rechtsfolgen, die die pauschale Beanstandung für den Mobilfunkanbieter hat. Dieser sei dann zur Vorlage von Einzelverbindungsnachweisen und zur technischen Prüfung verpflichtet, was erhebliche Kosten beim Provider verursacht. Der Kunde kann deshalb nicht einfach die Zahlung des Gesamtbetrages zurückhalten.
Weitere Informationen bietet die Kanzlei PWB Rechtsanwälte im monatlichen PWB-Expertenbrief IHR RECHT und unter www.pwb-law.com
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Datum: 31.08.2012 - 11:30 Uhr
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