FHH Fonds Nr. 17 "MS Aquitania" GmbH & Co. Container KG - Anleger sollen wieder zahlen
So sollen die Anleger dem Fonds 15% ihres Anlagebetrages als Sanierungskapital zur Verfügung stellen, andernfalls die Gesellschaft kurzfristig zahlungsunfähig sein wird.
Bereits vor zwei Jahren musste ein Betriebsfortführungskonzept für die Schiffsfondsbeteiligung FHH Fonds Nr. 17 MS Aquitania beraten werden; Ausschüttungen haben die Anleger seit Jahren von der Gesellschaft nicht mehr erhalten.
„Nach den Darstellungen der Fondsgesellschaft soll das notwendige Sanierungskonzept durch eine zusätzliche freiwillige Einlage der Gesellschafter geleistet werden. Am Ende sollen die Gesellschafter – sofern sie einen Sanierungsbeitrag in Höhe von 15% auf das gezeichnete KG-Kapital übernehmen – in Abhängigkeit vom Termin des Erstbeitritts zwischen 115% und 180% ihrer Einlage nach Steuer zurückerhalten“, so Bettina Wittmann vom Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V., welche auch darauf hinweisen lässt, dass Anleger grundsätzlich prüfen sollten, ob ihnen wegen Beratungsfehler ein Schadensersatzanspruch aus dieser Fondsbeteiligung zusteht.
Wurden Anleger eines Schiffsfonds falsch beraten, bestehen für sie gute Chancen, sich von der Beteiligung zu trennen und Schadensersatz von den agierenden Banken bzw. Anlageberatern zu fordern.
Bettina Wittmann vom Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. weiter:
„Wir empfehlen betroffenen Anlegern grundsätzlich ihre individuellen Rechte prüfen zu lassen, inwieweit sie sich von der Fondsbeteiligung trennen und erfolgreich Schadensersatz fordern können oder ob es gegebenenfalls besser ist, sich an dem weiteren Betriebfortführungskonzept zu beteiligen“.
Der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. bietet kostenfrei und unverbindlich eine Erstbewertung möglicher Ersatzansprüche an.
Weitere Informationen erhalten Sie unter info@schutzverein.org oder unter www.schutzverein.org.
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Datum: 31.08.2012 - 14:41 Uhr
Sprache: Deutsch
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Freigabedatum: 31.08.2012
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