GHF MS "PHOENIX CRUISER" Schiffahrts GmbH & Co. KG ist insolvent
Der August wird für etliche Schiffsfonds Anleger in trauriger Erinnerung bleiben. Statt in den Genuss von Ausschüttungen und Steuervorteilen zu gelangen, werden die Anleger geschlossener Schiffsfonds immer öfter mit Hiobsbotschaften ihrer in finanzielle Schieflage geratenen Fondsbeteiligungen konfrontiert. Wie das Fondstelegramm in dessen jüngsten Ausgabe berichtet, musste ein weiterer GHF Schiffsfonds – der 2005 aufgelegte GHF MS Phoenix Cruiser – den Gang vor das Insolvenzgericht antreten ( Az.: 517 IN 14/12). Den 148 GHF MS Phoenix Cruiser Anlegern droht nun der Totalverlust ihres in das Mehrzweck-Container-Motorfrachtschiff investierten Geldes.
GHF MS Phoenix Cruiser: 148 Schiffsfonds Anleger von Insolvenz betroffen
Im Jahr 2005 hatte GHF den in das Mehrzweckcontainerfrachtschiff MS Phoenix Cruiser investierenden Schiffsfonds mit einem Investitionsvolumen in Höhe von € 10.600.000,00 am Markt platziert. Seinerzeit hatten sich 148 Anleger an dem geschlossenen GHF Schiffsfonds mit einem Eigenkapital in Höhe von € 5.100.000,00 beteiligt.
GHF MS Phoenix Cruiser schüttet 2007 das letzte Mal aus
Die Bilanz für die 148 GHF Schiffsfondsanleger stellt sich derzeit wenig erfreulich dar. So warten die GHF MS Phoenix Cruiser Zeichner bereits seit dem Jahr 2008 auf einstmals sicher geglaubte Ausschüttungen. Mit Bekanntwerden der Insolvenz des MS "PHOENIX CRUISER" Schiffahrts GmbH & Co. KG müssen die GHF Schiffsfondsanleger nun sogar mit einem Totalverlust ihrer Einlage rechnen.
GHF Schiffsfonds Anleger nicht schutzlos gestellt
Betroffene GHF Schiffsfonds-Anleger sollten sich mit deren Situation nicht abfinden, sondern umgehend den Rat eines auf Bank- und Kapitalanlagerechts spezialisierten Rechtsanwalts suchen.
Sollten betroffene GHF - Schiffsfonds-Anleger von ihrem Anlageberater oder von ihrer Bank nicht umfassend über die Risiken einer Beteiligung an einem Schiffsfonds aufgeklärt worden sein, so bestehen möglicherweise Schadensersatzansprüche. Des Weiteren kommt für die Anleger von Schiffsfonds in Betracht, gegen die Initiatoren der Fonds und gegen den Vertrieb Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Die Schadensersatzansprüche können sich zum einen aus Prospekthaftung, zum anderen aufgrund Falschberatung ergeben.
Vertrieb von Schiffsfonds oftmals über Banken und Sparkassen
Recherchen unserer Kanzlei zufolge wurden viele der derzeit notleidend gewordenen geschlossenen Schiffsfonds über Banken und Sparkassen vertrieben. Dabei wurden diese Schiffsfonds-Beteiligungen oftmals als besonders sichere Anlage empfohlen. Auf Risiken wie Totalverlust wurde regelmäßig nicht hingewiesen. Auch wurde die Höhe der weichen Kosten in den Beratungsgesprächen in der Regel nicht bzw. nicht ausreichend offengelegt. Aufgrund der kickback-Rechtsprechung des Bundesgerichthofes bestehen deshalb gute Chancen für die Schiffsfonds-Anleger, Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
Was können betroffene GHF Schiffsfonds-Anleger jetzt tun?
Geschädigte Anleger problematischer GHF Schiffsfonds sollten in jedem Fall ihre in Betracht kommenden Ansprüche zeitnah durch einen auf Anlegerschutz spezialisierten Rechtsanwalt prüfen lassen.
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Datum: 04.09.2012 - 10:20 Uhr
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