Existenzgründung aus ALG II neue Förderungen ab 2009
Für Existenzgründerinnen und -gründer können seit dem 1. Januar 2009 neben dem Einstiegsgeld auch Darlehen und Zuschüsse für die Beschaffung von Sachgütern gewährt werden, die für die selbständige Tätigkeit notwendig sind. Die Zuschüsse sind auf maximal 5000 Euro begrenzt.
Die Darlehen und Zuschüsse können für Sachmittel wie PC, Telefon, Kopierer; Büromöbel, Fahrzeuge, Maschinen, Werkzeuge und Arbeitsmittel gewährt werden. Aber nicht nur diese Investitionen werden gefördert, neu ist die Förderung welche Marketing und Vertrieb unterstützen, wie z.B. Kosten für Werbemittel, Homepages oder Schaufensterdekoration.
Die neuen Regelungen befinden sich im Sozialgesetzbuch (SGB) II, Paragraf 16c.
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Datum: 30.01.2009 - 10:36 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 71336
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Kontakt-Informationen:
Kategorie:
Existenzgründung
Meldungsart: Finanzinformation
Versandart: eMail-Versand
Freigabedatum: 30012009
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