BGH erklärt Kostenvereinbarungen bei Lebensversicherungen für unwirksam

BGH erklärt Kostenvereinbarungen bei Lebensversicherungen für unwirksam

ID: 714898

Mit seinem aktuellen Urteil hat der BGH einige gebräuchliche Vertragsklauseln in Lebensversicherungen bezüglich der Vergütung der Versicherer nun für unwirksam erklärt.



GRP RainerGRP Rainer

(firmenpresse) - GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt www.grprainer.com informieren: Die Versicherer verrechneten zum Beispiel im Falle einer Kündigung noch Abschlusskosten mit den bis dato eingezahlten Versicherungsbeiträgen. Die Versicherten erhielten in diesem Fall vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit bislang häufig nur noch einen kleinen Betrag zurück. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit seinem Urteil vom 25. Juli 2012 (Az: IV ZR 201/10) einige bis dato gängige Vertragsklauseln von Lebens- und Rentenversicherungsverträgen für unwirksam erklärt und dadurch die Rechte von Verbrauchern bei der vorzeitigen Kündigung der Verträge gestärkt.

Die diese Benachteiligung verursachenden vertraglichen Klauseln zu den Rückkaufswerten, dem Stornoabzug sowie der Verrechnung von Abschlusskosten seien dementsprechend unwirksam, urteilte das Gericht. Diese Klauseln in den Verträgen führten bislang dazu, dass die Versicherungskunden hohe finanzielle Einbußen trafen, wenn sie ihre Verträge nicht erfüllten. Darin erblickte der Versicherungssenat des Bundesgerichtshofs jetzt eine unangemessene Benachteiligung des Versicherungsnehmers. Die Klauseln sind nach der Auffassung des Gerichts bei bestehenden und neuen Verträgen gleichermaßen unwirksam.

Lebensversicherungsverträge sind weit verbreitet. Nur einige wenige Kunden erhalten den Vertrag über eine Lebensversicherung tatsächlich bis zum Ende aufrecht, daher hat das Urteil des BGH enorme Bedeutung.

Die verbraucherfeindlichen Versicherungsklauseln seien ab sofort unwirksam. Durch das Urteil der Karlsruher Richter dürfen die Versicherer ihre Kunden im Falle einer frühzeitigen Kündigung der entsprechenden Versicherungsverträge nun nicht mehr länger mit geringen Beträgen abspeisen.

Bei dem Abschluss, der Kündigung oder Änderung eines Lebensversicherungsvertrages kann es zu vielfältigen rechtlichen Fragestellungen und Problemen kommen. Lebensversicherungskunden sollten überprüfen lassen, ob auch ihr Vertrag von diesem neuerlichen die Versicherungsnehmer begünstigenden Urteil betroffen ist und ob sie davon profitieren können. Es empfiehlt sich daher einen im Versicherungsrecht tätigen Rechtsanwalt zu konsultieren. Ein im Versicherungsrecht versierter Anwalt kann Sie bei Anbahnung, Abschluss, Durchführung, Beendigung und Abwicklung von Versicherungsverträgen beraten. Er informiert Sie in sämtlichen Fragen des Versicherungsrechts und vertritt Sie außergerichtlich und vor Gericht.



http://www.grprainer.com/Versicherungsrecht.html
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Firmenbeschreibung:
GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart berät die Kanzlei insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, vom Kapitalmarktrecht und Bankrecht bis hin zum Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.



Leseranfragen:

Hohenzollernring 21-23, 50672 Köln



PresseKontakt / Agentur:




drucken  als PDF  an Freund senden  Berliner Testament auch bei nachträglicher Unterschrift wirksam ALAG Auto-Mobil GmbH & Co. KG nimmt Anleger auf Rückzahlung gewinnunabhängiger Ausschüttungen bzw. ausstehender Rateneinlagen in Anspruch.
Bereitgestellt von Benutzer: Connektar
Datum: 05.09.2012 - 17:45 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 714898
Anzahl Zeichen: 2809

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Michael Rainer
Stadt:

Köln


Telefon: +49 221 272275-0

Kategorie:

Recht und Verbraucher


Meldungsart:
Anmerkungen:


Diese Pressemitteilung wurde bisher 250 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"BGH erklärt Kostenvereinbarungen bei Lebensversicherungen für unwirksam"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

GRP Rainer LLP (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

GRP Rainer Rechtsanwälte - Taking out D&O insurance ...

Taking out a D&O insurance policy for a company"s executive bodies is a crucial step to reducing the risk of personal liability. Managing directors, executive and supervisory boards as well as other executive bodies within a company are s ...

BGH: Fruchtsaft darf mit "lernstark" werben ...

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/gewerblicher-rechtsschutz-und-markenrecht/wettbewerbsrecht.html Angaben wie "lernstark" oder "Mit Eisen zur Unterstützung der Konzentrationsfähigkeit" sind zulässige Angaben auf Leben ...

Alle Meldungen von GRP Rainer LLP


 

Werbung



Facebook

Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z