CHIP Test & Kauf warnt vor Garantie-Verlängerungen Reparatur-Versicherungen: Teurer Extraschutz für Elektrogeräte
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Vier Angebote nahm das Verbrauchermagazin für digitale Technik unter die Lupe. Während das Versandhaus Quelle lediglich eine Verlängerung der gesetzlichen Gewährleistung um zwei bis vier Jahre offeriert, locken die anderen Händler mit Extras. Bei der „Plus-Garantie mit Schutz“ der Discounter Saturn und Media-Markt kommt eine Diebstahlversicherung hinzu, außerdem sind Schäden durch Unfälle oder Stöße ebenso abgesichert wie Akku-Verschleiß. Die Reparaturversicherung des Konkurrenten Euronics wartet mit ähnlichen Leistungen auf, darüber hinaus kann sie auch für gebrauchte Geräte abgeschlossen werden.
Die Angebote scheinen auf den ersten Blick attraktiv, doch ob sie sich dauerhaft lohnen, ist sehr fraglich. So empfiehlt Evelyn Keßler von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, das Geld lieber zu sparen: „Wir raten zu Rücklagen für Neukauf und Reparatur statt zu Versicherungen.“ Keßler verweist auf den hohen Innovationsgrad in der Elektrobranche: „Man sollte sich überlegen, ob man ein fünf Jahre altes Gerät noch repariert haben will oder nicht lieber ein neues hätte.“ Schließlich würden die Geräte immer effizienter – oft genug sogar bei fallenden Preisen.
Die Recherchen von CHIP Test & Kauf bestätigen das Urteil der Verbraucherschützerin. Die Redaktion berechnete anhand mehrerer Beispielfälle, ob sich eine Garantie-Verlängerung gelohnt hätte. Ausgangspunkt war jeweils der Kauf eines LCD-Fernsehers für 2.000 Euro. Das einzige Szenario, das für eine Versicherung sprach, war ein relativ früher Totaldefekt. In allen anderen Fällen erwies es sich als günstiger, mit dem Geld eigene Rücklagen zu bilden, statt es für Versicherungsbeiträge auszugeben.
CHIP Test & Kauf hält deshalb sämtliche Angebote nur in sehr speziellen Fällen für sinnvoll – etwa bei sehr teuren Geräten: „Wer einen Fernseher für mehrere Tausend Euro erwirbt, profitiert vielleicht von einer Police, die alle Schäden abdeckt und im Reparaturfall ein Leihgerät garantiert.“ Das Ratgebermagazin empfiehlt, auf jeden Fall die Vertragsbedingungen genau zu studieren. Das gelte auch für bereits vorhandene Versicherungen: „Diebstahl ist zum Beispiel oft schon durch die Hausratversicherung abgedeckt.“ Außerdem gebe es gerade beim Thema Diebstahl viele Klauseln im Kleingedruckten, wie Evelyn Keßler von der Verbraucherzentrale erklärt: „Die Bedingungen sind häufig so streng, dass man sich die Kamera quasi auf den Bauch binden muss, damit die Versicherung im Fall eines Diebstahls überhaupt zahlt.“
Der komplette Artikel erscheint in der aktuellen CHIP Test & Kauf, die am 2. Februar in den Handel kommt.Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
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Datum: 02.02.2009 - 14:45 Uhr
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