Auch MS "Thira Sea" Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG droht Insolvenz

Auch MS "Thira Sea" Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG droht Insolvenz

ID: 715559

Nach der unlängst bekannt gewordenen Insolvenzanmeldung des 2008 aufgelegten Schiffsfonds LF 94 MS „TOSA SEA“ Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG droht laut Informationen des Fondstelegramm dem Schwesternfonds LF 91 MS "Thira Sea" Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG das gleiche Schicksal. Die 305 Anleger des 2008 aufgelegten Schiffsfonds LF 91 MS „Thira Sea“ müssen nun mit dem Totalverlust des ihrerseits in das Massengutschiff investierten Geldes rechnen.



(firmenpresse) -



LF 91 MS „Thira Sea“: Platzierungssumme wird nicht erreicht

Wie aus der Lloyd Fonds Leistungsbilanz 2010 hervorgeht, zeichnete sich bereits 2009 ab, dass das ursprünglich auf € 17.700.000,- anvisierte Emissionskapital bis zur Ablieferung des LF 91 Fondsschiffes MS „Thira Sea“ nicht würde erreicht werden können. Gemäß der Lloyd Fonds AG Leistungsbilanz hatten daraufhin die Anleger des LF 91 MS „Thira Sea“ im Jahr 2010 dem Verkauf des Lloyd LF 91 Fondsschiffes und der Überführung des Kommanditkapitals in das LF 94 Schwesternschiff MS „Tosa Sea" die Zustimmung erteilt.


Auch LF 91 MS „Thira Sea“ Schiffsfondsanleger warten vergebens auf Ausschüttungen

Analog zur wirtschaftlichen Entwicklung des Lloyd Fonds Schwesternschiffes MS „Tosa Sea“ konnte auch die MS „Thira Sea“ bis zu deren Veräußerung im Jahr 2010 die prognostizierten Erwartungen nicht erfüllen. So konnten die 305 Anleger des ursprünglich mit einem Investitionsvolumen in Höhe von € 48.321.000,- für die Platzierung vorgesehenen LF 91 MS "Thira Sea“ Schiffsfonds ebenfalls zu keinem Zeitpunkt den Eingang ursprünglich sicher geglaubter Ausschüttungen verzeichnen. Nach der nun bekannt gewordenen Insolvenz des LF 94 MS „Tosa Sea“ droht den Zeichnern des LF 91 nun sogar der Verlust des in das Massengutschiff MS „Thira Sea“ investierten Geldes.

Lloyd Schiffsfonds Anleger nicht schutzlos gestellt


Betroffene Lloyd Schiffsfonds-Anleger sollten sich mit deren Situation nicht abfinden, sondern umgehend den Rat eines auf Bank- und Kapitalanlagerechts spezialisierten Rechtsanwalts suchen.
Sollten betroffene Lloyd - Schiffsfonds-Anleger von ihrem Anlageberater oder von ihrer Bank nicht umfassend über die Risiken einer Beteiligung an einem Schiffsfonds aufgeklärt worden sein, so bestehen möglicherweise Schadensersatzansprüche. Des Weiteren kommt für die Anleger von Schiffsfonds in Betracht, gegen die Initiatoren der Fonds und gegen den Vertrieb Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Die Schadensersatzansprüche können sich zum einen aus Prospekthaftung, zum anderen aufgrund Falschberatung ergeben.





Vertrieb von Schiffsfonds oftmals über Banken und Sparkassen

Recherchen unserer Kanzlei zufolge wurden viele der derzeit notleidend gewordenen geschlossenen Schiffsfonds über Banken und Sparkassen vertrieben. Dabei wurden diese Schiffsfonds-Beteiligungen oftmals als besonders sichere Anlage empfohlen. Auf Risiken wie Totalverlust wurde regelmäßig nicht hingewiesen. Auch wurde die Höhe der weichen Kosten in den Beratungsgesprächen in der Regel nicht bzw. nicht ausreichend offengelegt. Aufgrund der kickback-Rechtsprechung des Bundesgerichthofes bestehen deshalb gute Chancen für die Schiffsfonds-Anleger, Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

Was können betroffene Lloyd Schiffsfonds-Anleger jetzt tun?

Geschädigte Anleger problematischer Lloyd Schiffsfonds sollten in jedem Fall ihre in Betracht kommenden Ansprüche zeitnah durch einen auf Anlegerschutz spezialisierten Rechtsanwalt prüfen lassen.
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Datum: 06.09.2012 - 13:47 Uhr
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