BGH zur persönlichen Haftung eines Gesellschafters bei Insolvenz der Gesellschaft bürgerlichen Rec

BGH zur persönlichen Haftung eines Gesellschafters bei Insolvenz der Gesellschaft bürgerlichen Rechts

ID: 718012

BGH zur persönlichen Haftung eines Gesellschafters bei Insolvenz der Gesellschaft bürgerlichen Rechts



GRP RainerGRP Rainer

(firmenpresse) - Mit dem Beschluss vom 12.07.2012 (Aktenzeichen: IX ZR 217/11) hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die von einem Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts nach ihrer Insolvenzeröffnung gegen einen Gesellschaftsgläubiger erhobene Klage auf Feststellung, diesem gegenüber nicht persönlich für eine Verbindlichkeit der Gesellschaft zu haften, unzulässig ist.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Ab dem Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts kann die persönliche Haftung eines Gesellschafters für Verbindlichkeiten der Gesellschaft nur von dem Insolvenzverwalter der Gesellschaft eingefordert werden.

Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens hat insbesondere die Wirkung, dass die Gesellschaftsgläubiger persönlich haftende Gesellschafter nicht mehr belangen können. Umgekehrt können die Gesellschafter nicht mehr länger befreiend die Leistung an die Gläubiger der Gesellschaft bewirken.

Darüber hinaus erlangt der Insolvenzverwalter durch das Gesetz die treuhänderische Befugnis über das Vermögen der Gesellschaft. Er ist ebenso dazu ermächtigt die Forderungen der Gläubiger der Gesellschaft gegen die Gesellschafter geltend zu machen.

Die Karlsruher Richter wiesen darauf hin, dass die Prozessführungsbefugnis für die Geltendmachung von Forderungen gegen die Gesellschafter während des Verfahrens allein bei dem Insolvenzverwalter liege. Die Gesellschaftsgläubiger sollen demgegenüber für die Dauer des Insolvenzverfahrens die Befugnis für die Geltendmachung sämtlicher Ansprüche gegen die Gesellschafter der GbR verlieren. Demnach ist die Klage eines Gesellschaftsgläubigers gegen einen Gesellschafter nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens unzulässig.

Wenn sich hierauf nun ein Gesellschafter mit einer die Haftung leugnenden Feststellungsklage zur Wehr setzt, so ist auch diese Klage nach der Auffassung der Richter nicht zulässig, da die Prozessführungsbefugnis des Insolvenzverwalters Aktiv- und Passivprozesse umfasst.


Über die Risiken und Chancen einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts -selbstverständlich auch in der Insolvenz- kann Sie ein auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechts erfahrener Rechtsanwalt aufklären.

Er berät Sie kompetent und umfassend, damit Sie die vielfältigen Möglichkeiten, die eine GbR bietet, zu Ihrem Vorteil nutzen können.

Ein im Gesellschaftsrecht tätiger Rechtsanwalt hilft Ihnen außerdem bei der Gründung einer GbR, dem Gesellschaftsvertrag, einem Gesellschafterwechsel sowie bei der Auflösung der Gesellschaft.

http://www.grprainer.com/BGB-Gesellschaft-GbR.html
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät von Rechtsanwälten und Steuerberatern. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München Stuttgart berät die Kanzlei insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, vom Kapitalmarktrecht und Bankrecht über Gesellschaftsrecht bis hin zum Arbeitsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.



PresseKontakt / Agentur:

GRP Rainer LLP
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
presse(at)grprainer.com
02212722750
http://www.grprainer.com



drucken  als PDF  an Freund senden  Mißfelder: Deutsch-israelisches Wiedergutmachungsabkommen begründete neues Verhältnis zwischen beiden Ländern Befreiung von Steuerzahlungen bei dem Erwerb von Familienheimen
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 10.09.2012 - 17:30 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 718012
Anzahl Zeichen: 2910

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: M Rainer
Stadt:

Köln


Telefon: 02212722750

Kategorie:

Politik & Gesellschaft


Meldungsart:
Anmerkungen:


Diese Pressemitteilung wurde bisher 256 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"BGH zur persönlichen Haftung eines Gesellschafters bei Insolvenz der Gesellschaft bürgerlichen Rechts"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

GRP Rainer LLP (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

GRP Rainer Rechtsanwälte - Taking out D&O insurance ...

Taking out a D&O insurance policy for a company"s executive bodies is a crucial step to reducing the risk of personal liability. Managing directors, executive and supervisory boards as well as other executive bodies within a company are s ...

BGH: Fruchtsaft darf mit "lernstark" werben ...

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/gewerblicher-rechtsschutz-und-markenrecht/wettbewerbsrecht.html Angaben wie "lernstark" oder "Mit Eisen zur Unterstützung der Konzentrationsfähigkeit" sind zulässige Angaben auf Leben ...

Alle Meldungen von GRP Rainer LLP


 

Werbung



Facebook

Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z