Stuttgarter Nachrichten: Kommentar zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts
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besteht aber nicht. Denn je weiter EU und EZB auf ihrem Weg der
Krisenbekämpfung voranschreiten, desto höher sind Einsatz und
Risiken. Bescheidenheit und Verlässlichkeit haben in die
Finanzpolitik der EU-Staaten noch immer nicht Einzug gehalten. Die
Ursachen der Krise wirken fort. Außerdem ist die Gefahr nicht
gebannt, dass die finanziellen, die zentralen Entscheidungsbefugnisse
der Parlamente auf europäischer und nationaler Ebene unter die Räder
geraten. Auch nicht durch die Vorbehaltsklausel des Karlsruher
Urteils, wonach jede Ausweitung des Schirms der Zustimmung des
Bundestags bedarf. Zu oft hat der Krisenverlauf schon gezeigt, dass
vertragliche Vereinbarungen, dass gesetzliche Beschränkungen wenig
wert sind, wenn sie dem Willen einer klaren Mehrheit der Euro-Staaten
im Wege stehen.
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Datum: 12.09.2012 - 21:23 Uhr
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