Anwaltskooperation TILP Rechtsanwälte und NIEDING + BARTH Rechtsanwaltsaktiengesellschaft
ID: 72022
Bundesrat will Anlegerschutz aushebeln: die Akten der BaFin sollen künftig zu bleiben.
Gesetzentwurf soll Anlegerschutz in Deutschland den Riegel vorschieben - Bundesrat beantragt für das Finanzwesen Ausnahmeregelung im Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Der Bundesrat begründet seinen Vorstoß unter anderem mit einem von der Anwaltskooperation TILP Rechtsanwälte und Nieding + Barth Rechtsanwaltsaktiengesellschaft erstrittenen Urteil vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt am Main im Schadensfall Phoenix. Im März 2008 gewährte das Gericht auf Grundlage von § 1 Abs. 1 Satz 1 des IFG Einsicht in Akten der BaFin (AZ: 7 E 5426/06(2)). In der Stellungnahme des Bundesrates zum Gesetzentwurf heißt es nun, dass diese Auslegung des IFG nachteilig für die Funktionsfähigkeit der Bankenaufsicht sei. Zur Wahrung des Bankgeheimnisses ist die BaFin vor Öffnung der Akten verpflichtet, personenbezogene Daten zu schwärzen. Dies verursache der Verwaltung einen erheblichen Mehraufwand und sei kaum durchführbar. Zudem erfülle die BaFin ein öffentliches Interesse in ihrer Aufsichtspflicht, aus dem sich Ansprüche privater Natur nicht ableiten ließen. „Das ist ein weiterer Versuch, die bisherigen Erfolge unserer Arbeit für einen wirksamen Anlegerschutz in Deutschland auszuhebeln“, urteilt Rechtsanwalt Andreas Tilp.
Im deutschen Kapitalanlagerecht obliegt die Beweislast einer Falschberatung dem Anleger. Im Fall Phoenix hatte die BaFin als aufsichtführende Behörde die Kapitalanlagegesellschaft 2002 geprüft, bevor 2005 die Insolvenz des Unternehmens öffentlich wurde. Für die geschädigten Anleger ist darum die Einsicht in die Akten der BaFin besonders bedeutsam. „Schadenersatz kann aufgrund der Beweislast vielfach nur derjenige geltend machen, der Kenntnis über interne Vorgänge der Gegenpartei hat“, erläutert Nieding. „Diese Rechtslage wird mit dem vorliegenden Gesetzentwurf noch weiter verschlechtert, was auch angesichts der bisherigen Verlautbarungen des Verbraucherministeriums zur Umkehr der Beweislast bei Beratungsfehlern verwundert“, kommentiert Tilp.
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
TILP Rechtsanwälte
RA Andreas Tilp
Einhornstraße 21
72138 Kirchenteillinsfurt
Telefon: +49-7121-90909-0
Fax: +49-7121-90909-81
E-Mail: andreas.tilp(at)tilp.de
Nieding + Barth Rechtsanwaltsaktiengesellschaft
RA Klaus Nieding
An der Dammheide 10
60486 Frankfurt
Telefon: +49-69-238538-0
Fax: +49-69-238538-10
E-Mail: K_Nieding(at)niedingbarth.de
Datum: 05.02.2009 - 16:07 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 72022
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Kategorie:
Banken
Meldungsart: Finanzinformation
Versandart: Veröffentlichung
Diese Pressemitteilung wurde bisher 819 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Anwaltskooperation TILP Rechtsanwälte und NIEDING + BARTH Rechtsanwaltsaktiengesellschaft"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Stockheim Media (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
Berlin, 20.10.2009 − Journalist, Manager, Unternehmer: Dr. Arno Morenz, geboren am 23. Oktober 1939, bleibt auch mit 70 Jahren aktiver Förderer von Start-ups. Gerade hat er sich an der Business Keeper AG mit Sitz in Potsdam beteiligt. Das Unternehmen vertreibt ein internetbasiertes Whistl
Fehlerhafte Informationspolitik der HRE? ...
Doch nur, wenn der Antrag zur Bestellung eines Sonderprüfers von der Mehrheit der abgegebenen Stimmen auf der Hauptversammlung angenommen wird, wird unmittelbar eine Sonderprüfung in die Wege geleitet. „Wir verzeichnen ein gesteigertes Interesse der HRE-Aktionäre, uns für die bevorstehende
Verband der unabhängigen Vermögensverwalter Deutschland e.V. fordert Neuordnung der Einlagensicherun ...
Am 01. April 2008 fand vor dem Oberlandesgericht Stuttgart die mündliche Verhandlung im Klageverfahren der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) gegen die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young statt. Die EdW nimmt den Wirtschaftsprüfer auf Schadensersatz im
Weitere Mitteilungen von Stockheim Media
Accuity erwirbt CB.Net ...
LONDON, 4. Februar 2009 - Accuity, der führende Anbieter von Zahlungsroutingdaten, AML-Überwachungssoftware und Dienstleistungen, gab heute die 100-prozentige Übernahme von CB.Net in London bekannt, einem Referenzdatenanbieter für die internationale Bankengemeinde. Die Firmenübernahme, die umge
Online Versicherungen immer mehr populärer ...
Online Versicherungen werden immer populärer, was auch nicht wirklich ein Wunder ist, denn immerhin sind diese Versicherungen auch um einiges günstiger. Außerdem erspart sich der Kunde das lange Gespräch mit dem Versicherungsmakler, bei dem er nur die Hälfte versteht. Die Versicherungen pro
Leistungen und Preise der PKV Vergleichen ...
Die Private Krankenversicherung ist nicht nur wegen der komfortablen Leistungen wie bevorzugte Behandlung in der Arztpraxis, Chefarztbehandlung und der Beitragsrückgewehr beliebt, sondern auch aufgrund der oftmals günstigeren Beiträge und Kosten im Vergleich zur Gesetzlichen Krankenkasse. Jedoch
Förderbanken – die Landesbanken der Zukunft? ...
Die Entwicklung im Umfeld der Förderbanken steht nicht still. Die Frage nach deren Zukunft ist und bleibt ein wichtiges Thema. Nachdem wir uns im Herbst 2003 mit den politischen und wirtschaftlichen Einflussfaktoren auf den Förderbankensektor beschäftigt und im Sommer 2005 die entstandene Umbruch




