Aktuelles Urteil des BAG zu Langzeitkranken

Aktuelles Urteil des BAG zu Langzeitkranken

ID: 720982

Aktuelles Urteil des BAG zu Langzeitkranken



GRP RainerGRP Rainer

(firmenpresse) - Nach dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 07.08.2012 (Aktenzeichen: 9 AZR 353/10) haben Arbeitnehmer auch für die Zeit, in welcher ihr Arbeitsverhältnis gesundheitsbedingt ruht, noch einen Anspruch auf Erholungsurlaub. Der Urlaubsanspruch soll bei einer langjährigen Krankheit erst 15 Monate nach dem Ablauf des Urlaubsjahres, in welchem er entstanden ist, verfallen.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Durch das kürzlich ergangene Urteil des Bundesarbeitsgerichts werden die Rechte der Arbeitnehmer bei krankheitsbedingter Abwesenheit gestärkt. Auch wenn ein Arbeitnehmer ein gesamtes Jahr lang seiner Arbeitstätigkeit krankheitsbedingt nicht nachkommen kann, bleibt sein Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub demnach bestehen. Darüber hinaus geht aus dem Urteil hervor, dass hiervon abweichende tarifvertragliche Bestimmungen rechtswidrig seien.

In dem der Entscheidung zugrunde liegenden Sachverhalt hatte eine als schwerbehindert anerkannte Arbeitnehmerin aufgrund ihrer Krankheit nicht arbeiten können. In dieser Zeit hat sie eine befristete Erwerbsminderungsrente erhalten. Der für sie geltende Tarifvertrag sah vor, dass sich der Jahresurlaub der Arbeitnehmerin während des Erhalts der Rente für jeden Monat um ein Zwölftel vermindert und das Arbeitsverhältnis in dieser Zeit ruht.

Nach der Auffassung der Richter verstößt diese Bestimmung allerdings gegen die Vorschriften des Bundesurlaubsgesetzes: Der gesetzlich vorgesehene Mindesturlaubsanspruch kann demnach nicht versagt werden.

Die Erfurter Richter führen diesbezüglich aus, dass die entsprechende Vorschrift des Bundesurlaubsgesetzes dahingehend unionsrechtskonform auszulegen sei, dass der Anspruch auf Urlaub erst 15 Monate nach dem Ablauf des Urlaubsjahres verfällt. Tarifvertragliche Vereinbarungen, welche dem widersprechen, seien danach nicht rechtmäßig. Dass ein Tarifvertrag im Falle des Erhalts einer Rente das Ruhen des Arbeitsverhältnisses vorschreibt, ist nach der vorliegenden Entscheidung für dieses Ergebnis nicht relevant.



Ein im Arbeitsrecht tätiger Rechtsanwalt vertritt Ihre Interessen als Arbeitnehmer außergerichtlich als auch vor Gericht. Neben Ein erfahrener Rechtsanwalt bietet eine qualifizierte Beratung zur gesamten Bandbreite des Arbeitsrechts. Er vertritt Ihre Interessen auch bei den folgenden Rechtsgebieten: Gehalt, Gratifikation, Arbeitnehmerzeugnis (Beurteilung), Betriebsübergang, Arbeitnehmerüberlassung, flexible Arbeitszeitmodelle, Betriebsverfassungsrecht, Tarifvertragsrecht.


http://www.grprainer.com/Arbeitsrecht.html
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät von Rechtsanwälten und Steuerberatern. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München Stuttgart berät die Kanzlei insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, vom Kapitalmarktrecht und Bankrecht über Gesellschaftsrecht bis hin zum Arbeitsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.



PresseKontakt / Agentur:

GRP Rainer LLP
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
presse(at)grprainer.com
02212722750
http://www.grprainer.com



drucken  als PDF  an Freund senden  Unterbilanzhaftung von Gesellschaftern einer GmbH Märkische Oderzeitung: Kommentarauszug zu Aufruhr in Nordafrika:
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 13.09.2012 - 18:20 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 720982
Anzahl Zeichen: 2776

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: M Rainer
Stadt:

Köln


Telefon: 02212722750

Kategorie:

Politik & Gesellschaft


Meldungsart:
Anmerkungen:


Diese Pressemitteilung wurde bisher 232 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Aktuelles Urteil des BAG zu Langzeitkranken"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

GRP Rainer LLP (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

GRP Rainer Rechtsanwälte - Taking out D&O insurance ...

Taking out a D&O insurance policy for a company"s executive bodies is a crucial step to reducing the risk of personal liability. Managing directors, executive and supervisory boards as well as other executive bodies within a company are s ...

BGH: Fruchtsaft darf mit "lernstark" werben ...

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/gewerblicher-rechtsschutz-und-markenrecht/wettbewerbsrecht.html Angaben wie "lernstark" oder "Mit Eisen zur Unterstützung der Konzentrationsfähigkeit" sind zulässige Angaben auf Leben ...

Alle Meldungen von GRP Rainer LLP


 

Werbung



Facebook

Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z