Deutscher Verbraucherschutzring e.V. (DVS) weist auf ein Gerichtsurteil in Sachen Prokon-Prospekt hi

Deutscher Verbraucherschutzring e.V. (DVS) weist auf ein Gerichtsurteil in Sachen Prokon-Prospekt hin

ID: 721283

DVS gründet Arbeitsgemeinschaft für geschädigte Anleger



Der DVS hilft geschädigten KapitalanlegernDer DVS hilft geschädigten Kapitalanlegern

(firmenpresse) - Erfurt, 14. September 2012. Sowohl der Flyer als auch das Kurzprospekt der Prokon-Unternehmensgruppe (Itzehoe) enthalten nach Auffassung des Oberlandesgerichts (OLG) Schleswig-Holstein irreführende Werbeaussagen. Wie der Deutsche Verbraucherschutzring (DVS) e. V. (www.dvs-ev.net) mitteilt, wurde Prokon die Bewerbung mit derartigen Aussagen vom OLG untersagt.

Die Äußerungen, die der 6. Zivilsenat des Oberlandesgerichtes (OLG) Schleswig-Holstein als irreführende Werbung einstufte, betreffen die vermeintliche Sicherheit und die angebliche maximale Flexibilität der Geldanlage (AZ: 6 U 14/11). Das beklagte Unternehmen der Prokon-Unternehmensgruppe bewarb sogenannte Genussrechte als Geldanlage. Der Zivilsenat befand, dass den Verbrauchern der Eindruck vermittelt werde, dass die Investition mit der Einzahlung auf ein Sparbuch vergleichbar sei. Der Prospekt lässt außerdem den Investor im Glauben, dass er mit dem Kauf von Genussrechten direkt in eine Windenergieanlage investiert. Dementsprechend würde sich für den Anleger eine Absicherung seines Kapitals in Sachwerten ergeben. Schließlich befanden die Richter, dass die Zusage eines Höchstmaßes an Flexibilität, wie im Prospekt beschrieben war, nicht zutreffe.

Sind Genussrechte ein echter Genuss?

Der Begriff Genussrecht, so der DVS, bezeichnet eine Form der Unternehmensbeteiligung, bei der dem Käufer eine Vergütung zugesagt wird, die vom Gewinn der Gesellschaft abhängt. Ein Stimmrecht in der Gesellschaft erwirbt der Investor allerdings nicht. Bei einer Insolvenz der Gesellschaft erfolgt die Rückzahlung der Einlage aber erst nach der vollständigen Befriedigung aller anderen Gläubiger. Der Anleger steht also auf der Insolvenzliste ganz am Ende und läuft Gefahr, seine Investition ganz oder zu einem erheblichen Teil zu verlieren.

Die vermeintliche Anlage in Windenergieanlagen

Wer da glaubt, dass das Geld, welches durch Genussrechte eingesammelt wird, direkt in den Bau von Windparks gesteckt wird, irrt. Weder besitzt das beklagte Prokon-Unternehmen solche Anlagen noch betreibt es solche. Vielmehr wird das Geld als verzinslichtes Darlehen an andere Unternehmen der Prokon-Gruppe gegeben. Das heißt, die Rückzahlungsansprüche die der Darlehensgeber gegenüber dem Darlehensnehmer hat, steigen und fallen mit der Geldwertstabilität.



Wenn Flexibilität nicht flexibel ist

Im Prospekt wird dem Anleger ein Höchstmaß an Flexibilität vorgegaukelt, die es nicht gibt. Dazu würde auch das Versprechen einer einfachen Möglichkeit zur Wiederauflösung der Geldanlage gehören. Bei Genussrechten, so der DVS, treffe dies bei Weitem nicht zu. Die Anleihe kann - unter eingeschränkten Voraussetzungen - frühestens nach drei Kalenderjahren gekündigt werden. Regulär können solche Beteiligungen erst nach fünf Kalenderjahren mit einer Frist von einem halben Jahr gekündigt werden.

Glauben heißt eben nicht Wissen

Der DVS hat es immer wieder mit Anlegern zu tun, die beim Abschluss einer Geldanlage diverse Werbeversprechen falsch verstanden haben. Deshalb sollte sich jeder, der sein Kapital in Genussrechte investieren will, genauestens beraten lassen. Am besten natürlich von einem auf das Kapitalanlagerecht spezialisierten Anwalt.

Geschädigte Anleger können sich an den DVS Deutscher Verbraucherschutzring e.V. wenden

Der Deutsche Verbraucherschutzring e.V. (Erfurt) hat die für die Fondsanleger eine Arbeitsgemeinschaft "Prokon" gegründet. Geschädigte Anleger können sich der DVS-Arbeitsgemeinschaft anschließen. Die Aufnahme in diese DVS-Arbeitsgemeinschaft kostet lediglich eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von 59,50 Euro (inkl. MwSt.). Die Mitglieder einer DVS-Arbeitsgruppe erhalten eine professionelle Einschätzung (Erstbewertung) ihres Falles bzw. ihrer Unterlagen durch einen DVS-Vertrauensanwalt.

Weitere Informationen unter www.dvs-ev.net

Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Der Deutsche Verbraucherschutzring e.V. (DVS)

Kompetente und effektive Unterstützung im Kampf gegen betrügerische Unternehmen.

Der Deutsche Verbraucherschutzring e.V. (DVS) setzt sich seit Jahren gezielt für die Interessen geschädigter Verbraucher und Kapitalanleger ein. Oberstes Ziel des DVS ist es, einen privaten Verbraucherschutz in Deutschland weiter fest zu verankern, um so die Interessen der Verbraucher konsequent gegen betrügerische Unternehmen durchzusetzen.

Der DVS bündelt unter anderem die Interessen geschädigter Kapitalanleger und setzt diese gegen die schädigenden Unternehmen durch. Als eingetragener Verein arbeitet er mit spezialisierten und erfahrenen Rechtsanwälten zusammen.

Geschäftsstelle Jena
Löbdergraben 11
07743 Jena
Telefon 03641 35 35 04
Fax 03641 35 35 22



PresseKontakt / Agentur:

All4press
Erich Jeske
Martinskloster 3
99084 Erfurt
info(at)all4press.de
0361 5506710
http://www.all4press.de



drucken  als PDF  an Freund senden  MetsäBoard bereit für wachsende Nachfrage nach Faltschachtelkarton im Bogenformat EuroPark oplever kraftig vækst i Danmark efter omstrukturering af ledelsen
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 14.09.2012 - 10:25 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 721283
Anzahl Zeichen: 4038

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Jana Vollmann
Stadt:

Erfurt


Telefon: 03641 35 35 08

Kategorie:

Finanzwesen


Meldungsart:
Anmerkungen:


Diese Pressemitteilung wurde bisher 318 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Deutscher Verbraucherschutzring e.V. (DVS) weist auf ein Gerichtsurteil in Sachen Prokon-Prospekt hin"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Deutscher Verbraucherschutzring e.V. (DVS) (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Lufthansa: Gebühren und erhöhte Flugpreise zurückfordern ...

4. Mai 2016. Das Landgericht (LG) Köln hat die Rechtswidrigkeit zweier Lufthansa-Klauseln bestätigt; die Lufthansa darf diese nicht weiter verwenden (Az. 26 O 435/15). Kunden, die durch diese Klauseln Umbuchungsgebühren oder erhöhte Flugpreise be ...

Landgericht Karlsruhe bestärkt Bausparer bei Kündigung ...

7. März 2016. Die Kündigung eines Bausparvertrages durch die Bausparkasse, müssen Kunden nicht einfach hinnehmen. Vielfach, so Jana Vollmann vom Deutschen Verbraucherschutzring e. V. (DVS), würden sich die Kassen auf ein Kündigungsrecht berufen ...

Alle Meldungen von Deutscher Verbraucherschutzring e.V. (DVS)


 

Werbung



Facebook

Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z