"Konstruktiver Dialog zum Waldgesetz
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"Konstruktiver Dialog zum Waldgesetz"
Ein strittiger Punkt konnte direkt geklärt werden. "Es gab bisher keine und es wird zukünftig keinen Einschränkungen für kleinere Gruppen oder Aktivitäten im Wald geben", so Puttrich. Ein Paragraf (§15 Abs.4) im Entwurf sei als missverständlich bezeichnet worden und wird in einer überarbeiteten Fassung nicht mehr auftauchen. "Es ist allerdings auch weiterhin sinnvoll, dass größere Veranstaltungen wie bisher angemeldet werden. Dazu haben wir verschiedene Beispiele aufgenommen und werden das in den Entwurf einfließen lassen."
Mit Blick auf die Definition des Weges im Wald, machte Puttrich deutlich: "Es besteht Einigkeit darüber, dass grundsätzlich der Wald für alle nutzbar sein soll. Um Konflikte zu vermeiden, ist die gegenseitige Rücksichtnahme der Nutzer untereinander und auf die Natur unentbehrlich", sagte Puttrich. In der Sitzung wurde ebenfalls vereinbart, dass das Rad fahren und das Reiten nur auf offiziell angelegten, befestigten und naturfesten Wegen grundsätzlich möglich sein soll, auf denen gefahrloser Begegnungsverkehr der Waldbesucher erfolgen kann. Zur Konfliktlösung ist die Besucherlenkung durch Ausweisung spezieller Reitwege und Mountainbikestrecken sinnvoll. "Wir werden auf der Basis der Leitlinien einen Vorschlag für eine Wegedefinition im Waldgesetz machen und in einem weiteren Termin mit den betroffenen Verbänden und Gruppierungen diskutieren", sagte Puttrich.
Pressestelle: Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Pressesprecher: Thorsten Neels
Telefon: (0611) 815 10 20, Fax: (0611) 815 19 43
E-Mail: pressestelle@hmuelv.hessen.de
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Datum: 18.09.2012 - 10:00 Uhr
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