EU-Leitlinien zur transeuropäischen Energieinfrastruktur / Transeuropäische Energieinfrastruktur praxisgerecht ausbauen
ID: 723470
Energie des Europäischen Parlaments (ITRE) hat heute über die
Änderungsanträge zu den Leitlinien für die transeuropäische
Energieinfrastruktur abgestimmt. Die ITRE-Mitglieder begrüßten die
Initiative der Europäischen Kommission, die Genehmigungsverfahren für
den Bau von Energieinfrastrukturen in den einzelnen Mitgliedstaaten
einheitlich zu organisieren und zeitlich zu straffen. Gleichzeitig
forderte der ITRE jedoch Nachbesserungen bei den Auswahlkriterien von
Vorhaben, die für die finanzielle EU-Unterstützung und für
beschleunigte Genehmigungsverfahren in Betracht kommen.
Grundsätzlich unterstützt der Verband kommunaler Unternehmen (VKU)
den Vorschlag der EU-Kommission. Dieser soll helfen, Vorhaben von
gemeinsamem Interesse (VGI) im Bereich der Energieinfrastruktur zu
identifizieren, deren Ausbau zu erleichtern, zu beschleunigen und
gegebenenfalls finanziell zu unterstützen. Insbesondere die
Identifikation der Verteilnetzebene als die essentielle Ebene für
Smart Grid-Anwendungen und die Priorität von Smart Grids fanden beim
VKU Zustimmung. VKU-Hauptgeschäftsführer Hans-Joachim Reck: "Die
Kommission trägt damit genau der Infrastruktur Rechnung, die
hauptsächlich für die Integration der erneuerbaren Energien genutzt
wird." Allerdings ist der VKU bei den vorgeschlagenen Kriterien für
die VGI nicht vollends überzeugt. "Smart-Grid-Projekte, die auf der
Verteilnetzebene möglich wären, würden unter diesen Kriterien
schwerlich Berücksichtigung finden."
Der VKU plädiert deshalb für einen integrierten Ansatz beim Ausbau
der transeuropäischen Energieinfrastruktur. Reck: "Übertragungs- und
Verteilnetze müssen im Sinne der Versorgungssicherheit,
Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit als Einheit angesehen und
entsprechend parallel ausgebaut werden." Erleichterte und
beschleunigte Genehmigungsverfahren für identifizierte VGI auf der
Übertragungsnetzebene sollten daher auch für die jeweils daran
angeschlossenen Verteilnetze gelten. "Energieautobahnen benötigen gut
ausgebaute Auf- und Abfahrten sowie stabile Zubringer: die
Verteilnetze." Die VKU-Forderung, die Kriterien für VGI
praxisgerechter auszugestalten, wurde vom ITRE aufgegriffen. So
sollen nun etwa bei der Zusammensetzung der für die Ermittlung der
Infrastrukturvorhaben verantwortlichen regionalen Gruppen, auch die
Erzeuger und die Verteilnetzbetreiber berücksichtigt werden. Auch mit
Blick auf beschleunigte Genehmigungsverfahren hat die
Verteilnetzebene Eingang in die Verordnung gefunden.
Parallel zum Europäischen Parlament laufen die Verhandlungen über
den Verordnungsvorschlag im Ministerrat. Sobald dieser sich klar
positioniert hat, wird im Rahmen sogenannter Trilogverhandlungen bis
November 2012 ein Kompromiss mit der EU-Kommission und dem
Europäischen Parlament gesucht. Damit die Verordnung in Kraft treten
kann, muss das Plenum des Europäischen Parlaments in einer
Endabstimmung grünes Licht geben, was voraussichtlich bis zum März
2013 geschehen soll.
Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) vertritt über 1.400
kommunalwirtschaftliche Unternehmen in den Bereichen Energie,
Wasser/Abwasser und Abfallwirtschaft. Mit 235.000 Beschäftigten
wurden 2010 Umsatzerlöse von rund 95 Milliarden Euro erwirtschaftet
und etwa 8 Milliarden Euro investiert. Die VKU-Mitgliedsunternehmen
haben im Endkundensegment einen Marktanteil von 49,1 Prozent in der
Strom-, 58,4 Prozent in der Erdgas-, 77,2 Prozent in der
Trinkwasser-, 60,0 Prozent in der Wärmeversorgung und 16,5 Prozent in
der Abwasserentsorgung.
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Datum: 18.09.2012 - 10:46 Uhr
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