Mini-Unternehmensteuerreform
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Mini-Unternehmensteuerreform
Die Bundesregierung hat eine Mini-Unternehmensteuerreform geplant, die unter anderem Änderungen bei der Verlustverrechnung, der Organschaft und dem steuerlichen Reisekostenrecht umfasst.
Diese Steuervereinfachungen, die vorrangig der eigenen Klientel zugutekommen sollen, erhöhen dabei aber die Schuldenlast der Allgemeinheit. Steuervereinfachungen in Trippelschritten werden zum politischen Markenzeichen der Regierungskoalition in dieser Legislaturperiode.
Die zu erwartenden Steuermindereinahmen des Gesetzentwurfs beziffert die Bundesregierung mit jährlich 290 Millionen Euro. Angesichts der schwierigen Haushaltslage von Bund, Ländern und Kommunen wird die SPD-Bundestagsfraktion die Rechtsänderungen in der jetzt vorgeschlagenen Form ablehnen.
Gerade vor dem Hintergrund der vorab bekannt gewordenen Ergebnisse des vierten Armuts- und Reichtumsberichts der Bundesregierung, wäre es unverantwortlich, die öffentlichen Haushalte leichtfertig finanziell weiter zu schwächen.
Es zeigt sich einmal mehr, dass das von der schwarz-gelben Bundesregierung vollmundig angekündigte System einfacher, niedriger und gerechter Steuern an der Realität scheitert.
Ziel einer vernünftigen Unternehmensteuerpolitik muss es sein, die Zukunft gerade auch der kleinen und mittelständischen Unternehmen - und damit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer - zu sichern, und dabei die Haushalte von Bund, Ländern und Gemeinden zu stärken.
Von diesem Ziel sind die auf ein Minimum gestutzten Pläne der schwarz-gelben Koalition weit entfernt.
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Datum: 19.09.2012 - 16:00 Uhr
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